Historisches Urteil des EuGH
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag die umstrittene Vorratsdatenspeicherung, gegen die Tausende Österreicher geklagt hatten, für ungültig erklärt. Nun ist es am Verfassungsgerichtshof, die Umsetzung des Urteils in Österreich festzulegen. Kritiker fordern die Komplettabschaffung der anlasslosen Speicherung der Internet- und Handydaten unverdächtiger Bürger. Der als historisch angesehene EuGH-Rechtsspruch löste bei vielen Politikern, Bürgerrechtlern und der Telekombranche Jubel aus. Von einem „Befreiungsschlag für die Bürgerrechte“ und einem „Meilenstein im europäischen Grundrechtsschutz“ war die Rede.
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