„Auf absolut Notwendiges beschränken“

Tausende Österreicher hatten dagegen geklagt, nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung von Internet- und Handydaten entschieden. Die EU-Richtlinie verstößt laut Urteil gegen Grundrechte und muss reformiert werden. Vor allem muss die verdachtslose Speicherung von Verbindungsdaten von Telefon, Internet und E-Mails künftig „auf das absolut Notwendige beschränkt“ werden, so der EuGH. Zuvor hatte schon der einflussreiche EU-Generalanwalt erklärt, die Richtlinie sei „in vollem Umfang unvereinbar“ mit der EU-Charta der Grundrechte.

Lesen Sie mehr …