Richtungsweisend für Europa
Internetprovider können dazu verpflichtet werden, ihren Kunden den Zugang zu Websites zu sperren, die Urheberrechte verletzen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das Urteil beendet einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Filmindustrie und UPC Telekabel. Während die Filmindustrie eine Blockade der Filmstreamingsite Kino.to verlangte, wehrte sich UPC vor Gericht dagegen. Die aktuelle Entscheidung gilt als richtungsweisend für ganz Europa und könnte zu weiteren Sperren führen. Kritiker sehen durch die Möglichkeit der Blockade von Websites die Meinungs- und Informationsfreiheit gefährdet.
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