Kinderbeistand in knapp 800 Scheidungsfällen
Der Kinderbeistand ist bisher in knapp 800 Verfahren eingesetzt worden. Das geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Justizminister Wolfgang Brandstetter an den grünen Justizsprecher Albert Steinhauser hervor. Im vergangenen Jahr wurden in 419 Fällen Kinderbeistände bestellt. Bei der Einführung im Jahr 2010 rechnete das Justizministerium mit 600 Fällen pro Jahr.
Seit 2010 können die Familiengerichte bei eskalierenden Sorgerechtskonflikten einen Kinderbeistand einsetzen, der die Rechte Minderjähriger im Scheidungsverfahren wahren soll. Insgesamt wurden bisher (Stichtag 31. Dezember 2013) von der Justizbetreuungsagentur in 785 Fällen Kinderbeistände bestellt. Die Kosten für Honorare und Reisekosten der Kinderbeistände betrugen im Jahr 2012 279.269 Euro.
„Anwälte“ der Kinder
Die Zahl der bestellten Kinderbeistände steigt seit der Einführung kontinuierlich. Von den 419 Bestellungen im letzten Jahr erfolgten knapp die Hälfte (201) mit Verfahrenshilfe, 218 ohne Verfahrenshilfe. Eine Informationskampagne im ersten Halbjahr 2013 habe „erfreulicherweise zu einem deutlichen Anstieg der Bestellungen von Kinderbeiständen geführt“, heißt es in der Anfragebeantwortung.
Eingesetzt wird der Kinderbeistand, wenn das Familiengericht mit einem eskalierenden Sorgerechtsverfahren konfrontiert ist. Dafür geschulte Personen sollen der Position des Kindes Gehör verschaffen und haben dabei etwa das Recht auf Akteneinsicht, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und begleiten das Kind als Ansprechpartnern zu Gerichtsterminen und zum Jugendamt. Die Kosten betragen etwa 1.000 Euro pro Verfahren und sind von den Eltern zu tragen. Eltern, die diesen Beitrag nicht selbst leisten können, können Verfahrenshilfe beantragen.