Themenüberblick

Ab 2017 in Kraft

In der EU fällt das Bankgeheimnis für Ausländer. Die EU-Staats- und Regierungschefs einigten sich am Donnerstag beim Gipfel in Brüssel darauf, das neun Jahre alte EU-Zinssteuergesetz zu verschärfen. Das bedeutet eine Ausweitung des Informationsaustauschs zwischen den Steuerbehörden der EU-Länder. Auch Luxemburg und Österreich, die bisher am Bankgeheimnis für EU-Ausländer festhielten, ziehen mit.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Österreich und Luxemburg hatten sich seit 2008 bei der Erweiterung der Zinsbesteuerungsrichtlinie und damit einem Übergang zum automatischen Informationsaustausch quergelegt. Nach der Verabschiedung der Zinsrichtlinie nächste Woche wird das Bankgeheimnis für Ausländer in Österreich nun ab 2017 fallen.

Allerdings geht es bei der Zinsrichtlinie nur um die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf Trusts, Stiftungen und Versicherungen. Das Bankgeheimnis selbst fällt konkret erst mit der Einführung des automatischen Informationsaustauschs. Dieser wird über den internationalen Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eingeführt.

Schritt im Kampf gegen Steuerbetrug

Laut Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) geht Österreich dank der nun erfolgten Einigung einen weiteren wichtigen Schritt in der europäischen Steuerbetrugsbekämpfung. Der automatische Datenaustausch von ausländischen Kontoinhabern werde dazu beitragen, den Steuerbetrug, der Europa jährlich eine Billion Euro koste, zu bekämpfen. Damit könne Geld für wichtige Wachstums-, Beschäftigungs- und soziale Projekte lukriert werden, sagte Faymann. Für die Umsetzung der Richtlinie hat ein Land nun drei Jahre Zeit.

Auch Luxemburgs Premier Xavier Bettel zeigte sich zufrieden, dass es nun zu einer Einigung gekommen ist: „Sonst wäre das auch nicht vor den EU-Wahlen möglich gewesen. Ich bin froh, wenn wir da weiterkommen.“

EU-Ratspräsident Herman van Rompuy begrüßte die Einigung und betonte, das sei eine klare Botschaft, dass Europa voll dem neuen globalen Standard zum automatischen Informationsaustausch verpflichtet sei. „Das ist unabdingbar, um die Mitgliedsstaaten in die Lage zu versetzen, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.“

Sonderabkommen mit Schweiz

In der Zinsrichtlinie von 2005 hatte es zunächst geheißen, „um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, sollten Österreich, Belgien und Luxemburg nicht verpflichtet sein, die automatische Auskunftserteilung anzuwenden, bevor die Schweizerische Eidgenossenschaft, das Fürstentum Andorra, das Fürstentum Liechtenstein, das Fürstentum Monaco und die Republik San Marino die effektive Auskunftserteilung über Zinszahlungen auf Ersuchen sicherstellen“.

Belgien ist in der Zwischenzeit zum automatischen Informationsaustausch gewechselt, zuletzt blieben nur Österreich und Luxemburg über, die jahrelang ihre Blockade verteidigten. Österreich hatte ebenso wie Luxemburg statt des automatischen Informationsaustauschs indes eine Quellensteuer mit der Schweiz und Liechtenstein beschlossen.

„Bankgeheimnis für Österreicher bleibt“

Vizekanzler Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) hatte vergangene Woche beim ECOFIN-Rat in Brüssel bereits eine bevorstehende Einigung bei der Zinsbesteuerungsrichtlinie angedeutet. Geeinigt habe man sich laut Spindelegger aber auch darauf, dass für Österreicher das Bankgeheimnis auch weiter bestehen bleibt. „Kein Österreicher, der bei seiner Bank ein Sparguthaben hat, ist einem Informationsaustausch unterworfen“, wie Spindelegger per Aussendung weiter mitteilte.

Links: