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Allein 13 „clamorose“ Weisungen 2013

Das Justizministerium hat in den vergangenen sechs Jahren 130 Weisungen erteilt. 39 davon betrafen „clamorose“ Verfahren, also Fälle, die unter großem Medieninteresse stattstanden. Das gab Justizminister Wolfgang Brandstetter in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung an den grünen Justizsprecher Albert Steinhauser bekannt.

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„Versteht man unter ‚clamoros‘ entsprechend der Bedeutung seines lateinischen Ursprunges (‚lärmend‘, ‚laut‘) Fälle mit ‚medialem Getöse‘, fallen nach der Einschätzung meiner Fachabteilungen 39 der insgesamt 130 Weisungsfälle der Jahre 2008 bis 2013 darunter“, so Brandstetter. Sechs im Jahr 2009, zehn im Jahr 2010, vier im Jahr 2011, sechs im Jahr 2012 und 13 Verfahren im Jahr 2013. Das entspricht im Durchschnitt etwa 30 Prozent der Fälle.

Großteil der Verfahren abgeschlossen

Insgesamt sind 85 der Verfahren, in denen in den Jahren 2008 bis 2013 eine Weisung erteilt wurde, abgeschlossen. Über Verfahren, „an denen wegen bestimmter Umstände ein besonderes öffentliches Interesse besteht oder in denen noch nicht hinreichend geklärte Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu beurteilen sind“, müssen die Staatsanwaltschaften der jeweils übergeordneten Oberstaatsanwaltschaft über das beabsichtigte Vorgehen berichten (sogenannte Vorhabensberichte).

Die Zahl der von den Oberstaatsanwaltschaften dem Justizministerium vorgelegten Berichte betrug 4.176 im Jahr 2012 und 4.752 im Jahr 2013. Für die Jahre 2008 bis 2011 liege kein verlässliches Zahlenmaterial vor, heißt es in der Anfragebeantwortung.

Widersprüchliche Angaben von Sektionschef

Der Weisungsbericht der ehemaligen Justizministerin Beatrix Karl und ihrer Vorgängerin Claudia Bandion-Ortner (beide ÖVP) hatte Ende des Jahres noch ein anderes Bild gezeichnet. Der Strafrechtssektionschef Christian Pilnacek sagte im Jänner, dass „nicht mehr als eine Handvoll“ der Weisungen in den vergangenen Jahren „clamorose“ Fälle betreffe. Hauptsächlich sei es in Verfahren, in denen es zu Weisungen gekommen sei, um Missbrauch der Amtsgewalt, Körperverletzung, dabei vor allem Sexualdelikte, und Fälle wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz gegangen.

Hauptsächlich Fortführung von Verfahren

Laut dem Weisungsbericht sind der Großteil der Weisungen auf Fortführung der Verfahren, etwa durch zusätzliche Zeugenvernehmungen, ergangen. Bei der Erteilung einer Weisung gehe es zumeist darum, das Ermittlungsverfahren zu vervollständigen, also fortzuführen oder wieder einzuleiten, wenn Beschwerden eines Volksanwalts oder sonstige eingegangen sind, sagte Pilnacek.

Möglichst einheitliche Rechtsanwendungen, eine möglichst vollständige Ausschöpfung der Beweismittel und Kontrolle seien das Ziel. Mit einer Ausnahme (bei der es um ein Verfahren wegen Verhetzung ging), sei keine Weisung auf Einstellung eines Verfahrens erteilt worden.

Brandstetter will Weisungsrecht reformieren

Brandstetter hat sich für eine Reform des Weisungsrechts ausgesprochen und eine Expertengruppe zu diesem Thema eingesetzt. Sie soll außerdem klären, ob die Berichtspflicht der Staatsanwälte eingeschränkt werden kann - auch um Verfahren zu verkürzen.

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