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Kundmachungen zu Unvereinbarkeiten

Das Bundeskanzleramt hat am Donnerstag dem Unvereinbarkeitsgesetz genüge getan und die Kundmachung veröffentlicht, dass es keine Bundesaufträge für Firmen von Justizminister Wolfgang Brandstetter und Familienministerin Sophie Karmasin geben darf. Praktische Auswirkungen dürfte das allerdings nicht haben.

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Denn die Sophie Karmasin Market Intelligence GmbH ist mittlerweile liquidiert. Bei Brandstetter sind in der Kundmachung im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ zwei Firmen genannt: Die Petrocelli GmbH (ursprünglich eingerichtet für die Beratungstätigkeit des Wirtschaftsrechtsprofessors) habe der Justizminister seinem Sohn übertragen, weshalb er sie dem Unvereinbarkeitsausschuss melden musste, sie habe aber keine Geschäftstätigkeit mehr und werde möglicherweise aufgelöst, teilte Brandstetters Pressesprecher Christian Wigand der APA mit. Und die CMP Brandstetter GmbH und Co KG sei eingerichtet, um zwei Immobilien Brandstetters zu vermieten bzw. zu verpachten.

Beteiligung von 25 Prozent ausschlaggebend

Das Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz schreibt vor, dass Minister und Staatssekretäre bei Amtsantritt bzw. nach Erwerb Unternehmensanteile dem Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrats melden müssen. Besteht eine Beteiligung (einschließlich der eines Familienmitgliedes) von mehr als 25 Prozent, dürfen Bund und staatsnahe (vom Rechnungshof kontrollierte) Unternehmen dieser Firma keine Aufträge erteilen. Der Unvereinbarkeitsausschuss hat diese Firmen dem Bundeskanzler mitzuteilen, und dieser hat diese Mitteilung im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ kundzumachen.

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