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„Völlig ohne Vorgabe“

Seit Mitte Februar arbeitet eine Expertengruppe an der von Justizminister Wolfgang Brandstetter geplanten Reform des ministeriellen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten. Ein Ergebnis soll innerhalb eines Jahres möglich sein, hofft der Ressortchef. Brandstetter sagte, dass die Beratungen „völlig ohne Vorgabe“ ergebnisoffen stattfänden.

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Die Empfehlungen der Expertengruppe sollen als Grundlage für die Reform des Weisungsrechts herangezogen werden. Klar ist aber, dass sich der Justizminister anders als die meisten seiner Vorgänger Änderungen beim Weisungsrecht wünscht. „Wenn die einmal beginnen zu diskutieren, kommt sicher etwas heraus“, zeigte sich Brandstetter von der Eigendynamik der von ihm angestoßenen Gespräche überzeugt.

Weisenrat als erste Maßnahme

Bis zur Änderung tue er „alles, um das Problem zu entschärfen“, betonte Brandstetter, der früher Strafverteidiger etwa in der Causa Alijew und vielen Wirtschaftssachen war. So habe er den Weisenrat eingerichtet und lasse sich berichtspflichtige Akten auch nicht im Detail berichten. Er wolle nur wissen, „welche Akten gegen welche Personen es gibt“.

Die Präsidenten der Höchstgerichte und Standesvertretungen sollen gemeinsam mit den Leitern der Oberstaatsanwaltschaften, dem Weisenrat sowie mit Sektionschef Christian Pilnacek als organisatorischem Leiter eine verfassungskonforme Reform vorschlagen, und zwar nach Vorstellung des Ministers auf möglichst breiter Basis. Und sie sollen klären, ob die Berichtspflicht der Staatsanwälte eingeschränkt werden kann - auch um Verfahren zu verkürzen.

VfGH-Präsident schickt Stellvertreterin

Trotz Einladung nicht dabei ist VfGH-Präsident Gerhart Holzinger, der Gerichtshof wird in den Sitzungen von Vizepräsidentin Brigitte Bierlein vertreten. Es handle sich um eine Vorsichtsmaßnahme, so VfGH-Sprecher Christian Neuwirth. Für den Fall, dass das Weisungsrecht in Zukunft einmal vor dem Gerichtshof lande, wolle man verhindern, dass sowohl Präsident als auch Vizepräsidentin befangen wären. Brandstetter zeigte sich darüber nicht weiter unglücklich, schließlich sei mit Bierlein eine Strafrechtlerin als VfGH-Vertreterin entsandt worden. Der Minister selbst will in der Expertenrunde nicht mitdiskutieren.

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