Volksanwaltschaft prüft Pendlerrechner
Die Volksanwaltschaft prüft den umstrittenen „Pendlerrechner“ des Finanzministeriums. „Es ist offenkundig, dass gravierende Probleme bei der Berechnung der Fahrtrouten zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte bestehen. Die vom Pendlerrechner vorgegebenen Fahrtrouten sind häufig fehlerhaft und unrealistisch“, begründete Volksanwältin Gertrude Brinek heute die Einleitung des Prüfverfahrens.
„Sollte fehlerfrei sein“
Angesichts von Bürgerbeschwerden hinterfragt sie auch, dass Arbeitnehmer verpflichtet sind, den ausschließlich im Internet zur Verfügung stehenden Pendlerrechner zu verwenden. „Schlimm genug, wenn man einen Internetzugang haben muss, um zur Pendlerpauschale zu kommen. Wenn schon eine Verpflichtung zur elektronischen Selbstberechnung besteht, sollte dies jedoch fehlerfrei sein“, merkte die Volksanwältin an.
Nicht einzusehen sei, dass Fehlberechnungen von Fahrtrouten - und damit eine geringere Pendlerpauschale - erst rund ein Jahr später im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung richtigstellen können. Und Brinek kritisiert, dass der Pendlerrechner teils längere Fahrten mit dem Auto vorgibt als erforderlich - „er animiert also geradezu dazu, sich mit dem Auto fortzubewegen“.
Die Volksanwältin ersucht Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) um Stellungnahme, welche Anstrengungen unternommen werden, um die Probleme mit dem Pendlerrechner zu lösen - und warum Massenverkehrsmittel in den Pendlerrechner aufgenommen wurden, die nicht das ganze Jahr über zur Verfügung stehen. Das Finanzministerium hat nach Protesten der Arbeiterkammer eine Überprüfung des Pendlerrechners angekündigt.