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Auch Janukowitsch-Konto betroffen

Vor dem Hintergrund möglicher Menschenrechtsverletzungen rund um den blutigen Machtkampf in der Ukraine und/oder Korruptionsverdachts friert Österreich auf Ersuchen der neuen Regierung in Kiew die Konten von 18 Ukrainern bei heimischen Banken bis auf weiteres ein. Das teilte das Außenministerium am Freitag der APA mit.

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Auch der ukrainische Präsident Viktor Janukowitsch ist betroffen. Finanzexperten hatten im Vorfeld noch bezweifelt, dass er Konten in Österreich habe. Auch dessen Sohn Alexander Janukowitsch steht auf der Liste. Ebenso wurden Konten von zahlreichen Ex-Ministern bzw. des Ex-Geheimdienstchefs und des Ex-Polizeichefs von Kiew gesperrt. Es darf wohl auch vermutet werden, dass die Betroffenen ihr Geld vor dem Hintergrund der schon seit Wochen andauernden Diskussion über die Verhängung von Kontosperren schon längst abgezogen haben.

Schweiz ermittelt gegen Janukowitsch

Unterdessen eröffnete die Schweizer Staatsanwaltschaft gegen Janukowitsch und dessen Sohn Alexander ein Strafverfahren wegen Geldwäsche. Zugleich verfügte die Regierung in Bern die Sperrung mehrerer Konten von möglichen Gefolgsleuten Janukowitschs in der Schweiz. Wie die Staatsanwaltschaft am Freitag bestätigte, wurde bereits am Vortag eine Firma des Janukowitsch-Sohns in Genf durchsucht.

„Vorläufige Sicherungsmaßnahme“

Die Kontensperren in Österreich erfolgen laut Ministerium nach Absprache sowohl mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) in Brüssel als auch mit dem Bundeskanzleramt und dem Finanzministerium in Wien. „Diese Maßnahme ist eine vorläufige Sicherungsmaßnahme, bis entsprechende EU-Maßnahmen in Kraft treten“, so das Außenamt.

Die EU hatte grundsätzlich Sanktionen gegen Angehörige der früheren Regierung um Ex-Präsident Viktor Janukowitsch beschlossen, die konkrete Umsetzung samt Annahme einer Liste von Personen lässt aber auf sich warten. Laut Beobachtern zögern mehrere EU-Staaten nach dem mittlerweile erfolgten Sturz Janukowitschs nunmehr damit. Es sei derzeit nicht abschätzbar, wann es zur Umsetzung des Sanktionsbeschlusses auf EU-Ebene kommen wird, erläuterte das Außenministerium den „unilateralen Schritt“ Österreichs.

„Konkrete Bitte der ukrainischen Regierung“

Konkret wandte sich die Bundesregierung an die Oesterreichische Nationalbank (OenB), die wiederum eine Verordnung an die Banken erlässt, die Konten einzufrieren. Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) sagte dazu: „Mit diesem nationalen Beschluss entspricht die Bundesregierung einer konkreten Bitte der neuen ukrainischen Regierung. Zudem schaffen wir damit eine Vorsichtsmaßnahme angesichts der noch andauernden Diskussion auf EU-Ebene zur Umsetzung möglicher Sanktionen.“

Mit der Verordnung der Nationalbank existiere auch die entsprechende Rechtsgrundlage, um feststellen zu können, „welche Vermögenswerte sich tatsächlich in Österreich befinden“, und einen möglichen Missbrauch zu verhindern, so Kurz. Den Informationen zufolge lieferte die ukrainische Regierung in jedem der 18 Fälle eine Begründung, warum das Konto einer jeweiligen Person eingefroren werden sollte. Die Regierung in Kiew soll sich dem Vernehmen nach mit einem ähnlichen Ersuchen auch an die Schweiz gewandt haben.

„Taugliches und zielgerichtetes Mittel“

Finanzstaatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) begrüßte die Ankündigung des Außenministeriums. „Ich halte die Sperrung von Konten für ein taugliches und zielgerichtetes Mittel, um jene Kräfte zu schwächen, die für die Gewaltausbrüche in der Ukraine verantwortlich waren“, teilte Steßl am Freitag in einer Aussendung mit. Sie hatte sich am Mittwoch vergangener Woche öffentlich für Finanzsanktionen gegen die damalige ukrainische Führung ausgesprochen.

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