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Vom Privatkredit zum Urteil

Mit einem günstigen Privatkredit für sein inzwischen verkauftes Haus in Burgwedel bei Hannover ist die Affäre losgegangen, die 2012 zum Rücktritt Christian Wulffs vom Amt des deutschen Bundespräsidenten geführt hat. Jetzt scheint von den Vorwürfen kaum noch etwas übrig zu bleiben. Eine Chronologie der Ereignisse:

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25. Oktober 2008: Wulff, damals niedersächsischer CDU-Ministerpräsident, erhält von einer Unternehmergattin einen Privatkredit über 500.000 Euro zum Kauf eines Hauses.

18. Februar 2010: Wulff antwortet auf eine Anfrage im niedersächsischen Landtag, er pflege keine geschäftlichen Beziehungen zu dem Unternehmer. Den Kredit verschweigt er.

13. Dezember 2011: Die „Bild“-Zeitung berichtet erstmals über Wulffs Hauskauffinanzierung. Zuvor hat Wulff, inzwischen Bundespräsident, auf der Mailbox von „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann mit Konsequenzen gedroht, falls der Bericht erscheint.

15. Dezember: Wulff bedauert in einer schriftlichen Mitteilung, den Hauskredit im Landtag nicht erwähnt zu haben.

22. Dezember: Wulff entschuldigt sich öffentlich für die Irritationen und entlässt seinen Sprecher Olaf Glaeseker.

16. Februar 2012: Die Staatsanwaltschaft Hannover beantragt die Aufhebung der Immunität Wulffs, um Ermittlungen führen zu können.

17. Februar: Wulff erklärt seinen Rücktritt. Die Staatsanwaltschaft beginnt wegen möglicher Vorteilsannahme zu ermitteln. Es geht um zwei Urlaube auf Sylt und einen Oktoberfest-Besuch mit Hotelübernachtung 2008, die der Filmproduzent David Groenewold zunächst für Wulff bezahlt haben soll.

2. März: Kriminalbeamte und ein Staatsanwalt durchsuchen Wulffs Wohnhaus in Burgwedel bei Hannover.

22. Juli: Neue Vorwürfe werden bekannt. Wulff soll sich als Ministerpräsident dafür eingesetzt haben, der Versicherungswirtschaft Vorteile zu verschaffen. 2008 haben die Wulffs ihre Flitterwochen im Haus eines Versicherungsmanagers in Italien verbracht.

9. Oktober: Die Flitterwochen in Italien rechtfertigen keine Ermittlungen wegen Vorteilsannahme, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

7. Jänner 2013: Die Wulffs haben sich getrennt, wie der Anwalt der Eheleute bestätigt.

13. März: Die Staatsanwaltschaft bietet Wulff an, das Verfahren gegen 20.000 Euro Geldauflage einzustellen. Sie ermittelt inzwischen nicht mehr wegen Vorteilsannahme, sondern Bestechlichkeit. Groenewold wird eine Einstellung gegen Zahlung von 30.000 Euro angeboten.

9. April: Wulffs Anwälte lehnen das Angebot ab. Sie fordern, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen.

12. April: Die Staatsanwaltschaft klagt Wulff wegen Bestechlichkeit und Groenewold wegen Bestechung an. Zugleich wird das Verfahren wegen der Sylt-Urlaube mangels Tatverdachts eingestellt.

27. August: Das Landgericht Hannover eröffnet das Hauptverfahren gegen Wulff und reduziert den Vorwurf wieder auf Vorteilsannahme.

6. September: Das Gericht eröffnet gegen Wulffs früheren Sprecher Glaeseker ein Hauptverfahren wegen Bestechlichkeit.

14. November: Der Prozess gegen Wulff beginnt.

9. Dezember: Glaeseker geht zu Beginn seines eigenen Prozesses auf Distanz zu Wulff und versichert, er habe nichts ohne Wissen seines früheren Dienstherrn getan.

19. Dezember: Der Vorsitzende Richter Frank Rosenow schlägt die Einstellung des Prozesses gegen Wulff vor, weil es aus seiner Sicht keine Beweise für eine Vorteilsannahme Wulffs gibt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung lehnen das ab.

22. Jänner 2014: Groenewolds Ex-Assistentin sagt aus, sie habe einen Bittbrief an Wulff schreiben müssen. Die Verteidigung hat erklärt, Groenewolds Brief sei nie abgeschickt worden. Glaeseker bestätigt die Freundschaft der beiden Männer - was für Wulffs Sichtweise spricht.

6. Februar: Die Staatsanwaltschaft beantragt neue Zeugenvernehmungen - ohne Erfolg.

20. Februar: Plädoyers - der Staatsanwalt fordert eine Fortsetzung der Beweisaufnahme, die Verteidigung Freispruch.

27. Februar: Der Prozess geht mit einem Freispruch zu Ende. Das Gericht sieht den Vorwurf der Vorteilsannahme nicht als erwiesen an.

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