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„Hin und wieder Fehler“

Die 2010 in allen Bundesländern als Ersatz für die Sozialhilfe eingeführten Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) lässt derzeit wieder die Wogen hochgehen. Den Behörden wird nicht nur vorgeworfen, die Mindestsicherung in vielen Fällen nicht auszubezahlen, sondern dass es in manchen Bundesländern noch immer eine Regressregelung gebe.

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Ungeachtet dessen, dass diese Regelung mit der Einführung der Mindestsicherung in ganz Österreich fallen sollte, sei es etwa in der Steiermark und Kärnten immer noch so, dass Angehörige im Nachhinein Leistungen zurückzahlen müssen, so Martin Schenk von der Armutskonferenz im Ö1-Mittagsjournal.

Es könne vorkommen, „dass Eltern, die etwa eine Tochter mit sozialen Problemen haben, dieses Geld plötzlich zurückzahlen müssen“. Der Regress schrecke aber auch hilfsbedürftige Menschen davon ab, die Mindestsicherung zu beantragen, da „allein die Tatsache, dass die Behörden das Geld von einem anderen Familienmitglied zurückfordern können“, für viele einen Ausschlussgrund darstelle - mehr dazu in oe1.ORF.at.

„Fragwürdige Praxis“

In Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Tirol sei der Angehörigenregress mittlerweile zwar Geschichte, laut Schenk hat man aber auch dort einen Weg gefunden, Angehörige zur Kasse zu bitten. Eine „fragwürdige Praxis“ sei etwa, dass Sozialämter auf Antragssteller Druck ausübten, Eltern bzw. volljährige Kinder auf Unterhalt zu klagen.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) sagte laut Ö1 zwar, „überhaupt nichts“ vom Regress zu halten. Gleichzeitig verwies er aber auf die fehlende Zuständigkeit seines Ministeriums und die Zuständigkeit der Länder. Außer Frage stehe aber: „Wo es Probleme gibt, gehören sie aufgearbeitet.“

Auch Volksanwalt ortet Handlungsbedarf

Zuvor ortete Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ) sehr wohl auch bei Hundstorfer Handlungsbedarf. Kräuter forderte im Ö1-Morgenjournal eine Konferenz der Landessozialreferenten mit dem Sozialministerium, damit die entsprechende 15a-Vereinbarung des Bundes mit den Ländern künftig lückenlos eingehalten wird.

So wie Schenk beklagte auch Kräuter, dass die Betroffenen die Mindestsicherung zum Teil zu spät, nicht in der angemessenen Höhe bzw. gar nicht bekommen, obwohl sie die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Oder sie werde zurückgefordert, und das laut Volksanwaltschaft rechtswidrig. Aus Kräuters Sicht könne man auch nicht von Einzelfällen sprechen - der Vollzug der Mindestsicherung funktioniere vielmehr in keinem einzigen Bundesland reibungslos - mehr dazu in oe1.ORF.at.

Wiener Stadträtin „verwundert“

Über ihren Parteikollegen „ausgesprochen verwundert“ zeigte sich Wiens Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ). Sie warf Kräuter gleichzeitig vor, einen „neuen Stil“ in die Volksanwaltschaft zu tragen und „sehr populistisch und über einen Kamm scherend“ zu agieren. Wehsely gestand zwar ein, dass bei rund 144.000 Beziehern der Mindestsicherung hin und wieder Fehler passieren könnten - der Vollzug in Wien sei aber selbst von der Volksanwaltschaft im Wien-Bericht 2012 noch ausdrücklich gelobt worden - mehr dazu in wien.ORF.at.

Zurückgewiesen wurden Kräuters Vorwürfe unter anderen auch von Niederösterreichs Soziallandesrätin Barbara Schwarz (ÖVP). Diese kritisierte im Gegenzug, dass die Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaften von der Volksanwaltschaft in Bausch und Bogen verunglimpft würden, denn sie seien bei der Bearbeitung der Anträge auf Mindestsicherung stets bemüht, effizient zu arbeiten - mehr dazu in noe.ORF.at.

Caritas fordert Evaluierung

Caritas-Präsident Michael Landau lobte die Mindestsicherung als „großen Fortschritt“ - ortete in einer Aussendung aber ebenfalls noch reichlich Verbesserungsbedarf. Vermisst wird eine verpflichtende Gewährleistung einer effektiven Soforthilfe, zudem forderte auch Landau eine fristgerechte Bearbeitung der Anträge. „Dringend notwendig“ sei aus diesem Grund eine Evaluierung „damit jene, denen Unterstützung zusteht, diese auch tatsächlich erhalten“.

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