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Ausnahme bei Gruppenbesteuerung

Der Nationalrat hat Montagabend mit den Stimmen der Koalition das Abgabenänderungsgesetz beschlossen, das Belastungen für Unternehmer, Autofahrer, Raucher und Sekttrinker bringt. Unter anderem steigen Normverbrauchsangabe (NoVA) und Tabaksteuer, die Sektsteuer wird wieder eingeführt und die Gruppenbesteuerung wird eingeschränkt.

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Die NoVA wird insofern umgestaltet, als die Berechnung auf den CO2-Ausstoß abgestellt wird. Bei ausstoßreichen Fahrzeugen kann es dadurch zu gehörigen Mehrbelastungen kommen. Gedeckelt wird die Abgabe auf maximal 32 Prozent des Kaufpreises. Ebenfalls deutliche Erhöhungen sind bei der motorbezogenen Versicherungssteuer vorgesehen, wobei mit einer Staffelung der Beiträge leistungsschwächere Fahrzeuge weniger betroffen sein sollen.

Auch Schnaps wird teurer

Erhöht wird ferner die Tabaksteuer, womit die Zigarettenpreise demnächst in einem ersten Schritt um 15 Cent steigen dürften. Wiedereingeführt wird die Schaumweinsteuer, womit Sekt wohl um knapp einen Euro pro Flasche teurer wird. Schließlich wird noch die Alkoholsteuer angehoben, die bei gebrannten Getränken, also Schnaps, anfällt.

Umgestaltet wird die Gruppenbesteuerung. Künftig sollen nur noch ausländische Körperschaften als „Gruppenmitglieder“ anerkannt werden können, wenn sie in einem Staat ansässig sind, mit dem Österreich umfassende Amtshilfe vereinbart hat. Eine Ausnahme wurde am Montag noch vereinbart. Schließt ein Konzern bis Ende 2016 eine Betriebsstätte in einem Land ohne Abkommen und kann diese Verluste nicht rechtzeitig steuerlich geltend machen, gibt es dafür nun eine Übergangsfrist.

Schranken bei Absetzbarkeit von Gehältern

Bei der Bankenabgabe wird künftig ausschließlich die Bilanzsumme als Bemessungsgrundlage herangezogen (nicht mehr auch Derivate). Der Sonderbeitrag zu dieser „Stabilitätsabgabe“ bleibt zwar bis 2017 befristet, wird aber von 25 auf 45 Prozent angehoben. Eingeschränkt wird die steuerliche Absetzbarkeit von Gehältern, die bisher unbeschränkt galt. Nunmehr können diese nur noch bis zu einer Summe von einer halben Million Euro als Betriebskosten abgesetzt werden.

Verwässerte GmbH-Reform

Verwässert wurden auf Druck der Wirtschaft im Zuge der Gesetzwerdung noch die GmbH-Reform und die Gewinnfreibeträge. Letztere sollen zwar im Prinzip tatsächlich nicht mehr gelten, wenn in Wertpapiere investiert wird. Ausgenommen wurden aber Wohnbaudarlehen, die weiter steuerbegünstigt gekauft werden können. Bei der GmbH-Reform bleibt es nun doch bei den 10.000 Euro Stammkapital. Die steuerschonende Kapitalherabsetzung durch bestehende Firmen soll aber nicht mehr möglich sein. Außerdem müssen Neugründer ihr Stammkapital binnen zehn Jahren auf 35.000 Euro aufstocken.

Eine weitere Änderung, die entgegen den ursprünglichen Vorhaben durchgeführt wurde, geht auf den Widerstand der Arbeitnehmer zurück. Die steuerliche Begünstigung bei Kündigungsentschädigungen bleibt bestehen. Einschränkungen gibt es nur bei echten „Golden Handshakes“.

770 Mio. Zusatzeinnahmen erwartet

Die ab März gültigen Erhöhungen sollen aus Sicht der Regierung der Erreichung des strukturellen Nulldefizits 2016 dienen. Für heuer werden 770 Millionen Euro an Zusatzeinnahmen erwartet, ab 2015 sollen es jährlich rund 1,2 Mrd. Euro sein.

Bei der wegen diverser Abänderungsanträge nach hinten verschobenen Abstimmung blieb die Koalition freilich alleine. Alle vier Oppositionsfraktionen lehnten die Vorlage ab. Einstimmig beschlossen wurde dafür, dass das Bundesheer jene Gegenstände, die es beim Abzug vom Golan zurückgelassen hat, auch dauerhaft dort lassen darf. Dabei handelt es sich um eine Küche, eine Feldsanitätsstation sowie in Österreich nicht mehr verwendbare Fahrzeuge, Anhänger, Container und Einrichtungsgegenstände mit einem Schätzwert von insgesamt 166.000 Euro.

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