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Ruf nach exakteren Strafbestimmungen

Der Fall des SPD-Politikers Sebastian Edathy, bei dem PC-Medien „im Grenzbereich“ zur Kinderpornografie sichergestellt worden sein dürften, löst in Deutschland eine Diskussion über die Definition des Straftatbestands aus. Für den Missbrauchsbeauftragten der deutschen Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, ist klar: Es braucht strengere Gesetze.

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„Der Fall Edathy zeigt klar, dass es hier eine Gesetzeslücke gibt“, sagte Rörig gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ (Dienstag-Ausgabe). Diese Lücke müsse geschlossen werden: „Wenn Darstellungen von Kindern erzeugt werden, um sexuelle Interessen von Erwachsenen zu befriedigen, muss das im Sinne eines besseren Kinderschutzes strafrechtlich sanktioniert werden.“ Auch Ermittler und Interessensverbände rufen nach einer Gesetzesreform.

Heikle Teilung in zwei Kategorien

Im deutschen Strafrecht wird bei Kinderpornografie zwischen Kategorie 1 und Kategorie 2 unterschieden. Bei Kategorie 2 sind nackte Kinder, aber nicht explizit ihre Genitalien im Fokus. Solche Aufnahmen sind nach derzeitiger Gesetzeslage nicht strafbar. Bei Kategorie 1 handelt es sich um strafbares kinderpornografisches Material. Zum Unterschied dazu wird etwa in Österreich darauf abgestellt, welchem Zweck die Darstellungen offenbar dienen, was wiederum das Gericht beurteilen muss.

Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und der Kinderschutzbund (DKSB) fordern schärfere Gesetze. Die Strafen seien derzeit zu niedrig, sagte der BDK-Bundesvorsitzende Andre Schulz gegenüber dem „Handelsblatt“ (Onlineausgabe). „Es kann nicht sein, dass in den überwiegenden Fällen von Kinderpornografie eine Einstellung oder eine kleine Geldstrafe erfolgt.“ Opferschutz sei hier besonders wichtig, zumal sich hinter jedem Bild ein Schicksal verberge. Die Kinder würden teilweise schwer traumatisiert.

Was tun mit „Strandfotos von eigenen Kindern“?

DKSB-Präsident Heinz Hilgers plädierte dafür, den Kauf und Verkauf von Fotos mit nackten Kindern generell unter Strafe zu stellen. Es handle sich um einen schweren Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn mit solchen Bildern Geschäfte gemacht würden, sagte Hilgers dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstag-Ausgabe). Schließlich würden die Opfer nicht nach ihrem Einverständnis gefragt. Man müsse aber darauf achten, dass die Politik nicht Dinge kriminalisiere, die zum alltäglichen Leben gehörten - etwa wenn Eltern im Urlaub ihre Kinder am Strand fotografierten.

Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat bereits angekündigt, eine Verschärfung der Gesetze gegen Kinderpornografie prüfen zu wollen. Gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Edathy wird wegen Kinderpornografie-Verdachts ermittelt. Er soll Filme und Bilder unbekleideter Buben bei einem kanadischen Versand bestellt haben. Unklar ist aber, inwieweit das Material auch strafrechtlich relevant ist. Edathy bestreitet illegales Verhalten und geht mittlerweile juristisch gegen die Staatsanwaltschaft vor.

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