Weitere Entschärfungen bei NoVA
Mit kleineren Änderungen und einem koalitionären Tauschgeschäft dürfte die Regierung die Zustimmung ihrer Abgeordneten zum „Abgabenänderungsgesetz“ gesichert haben. Die großen Schwerpunkte - Mehreinnahmen von Autofahrern, Rauchern und der Wirtschaft - bleiben aber weitgehend unangetastet.
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Insgesamt erwartet sich die Regierung durch das Abgabenänderungsgesetz heuer 770 Mio. Euro, ab 2015 sollen es jährlich rund 1,2 Mrd. Euro sein. Rund 280 Mio. Euro erwartet sich die Koalition von den Autofahrern (u. a. durch höhere NoVA und Versicherungssteuer), bis zu 300 Mio. Euro soll die höhere Tabaksteuer bringen, auch die Alkoholsteuern steigen. Für Firmen werden u. a. die Gruppenbesteuerung und die Absetzbarkeit von hohen Managergehältern (ab 500.000 Euro) eingeschränkt. Änderungen gibt es nun noch in drei Bereichen:
Normverbrauchsabgabe (NoVA): Hier wird nun doch ein Deckel eingezogen. Maximal sollen künftig 32 Prozent des (Netto-)Kaufpreises fällig werden. Allerdings sollen Spritfresser mit über 250 Gramm CO2-Ausstoß einen Malus von 20 Euro pro Gramm bezahlen. Der Steuerbonus für Hybridfahrzeuge wird um ein Jahr bis Ende 2015 verlängert, die Besteuerung von Benzin- und Dieselautos schrittweise angeglichen.
„GmbH light“: Die erst im Vorjahr eingeführte Firmengründung mit 10.000 Euro Stammkapital bleibt möglich, Neugründer zahlen außerdem zehn Jahre lang weniger Mindestkörperschaftssteuer (fünf Jahre 500 Euro, dann 1.000 Euro jährlich). Die steuerschonende Kapitalherabsetzung durch bestehende Firmen soll aber nicht mehr möglich sein. Außerdem müssen Neugründer ihr Stammkapital binnen zehn Jahren auf 35.000 Euro aufstocken (womit auch die Mindest-Körperschaftssteuer auf 1.750 Euro steigt). Die ursprünglich vorgesehenen Verpflichtung, für die Aufstockung jährlich ein Viertel des Gewinnes zurückzulegen, kommt aber nicht. Außerdem wurde das „Zwangsouting“ von Firmen, die mit niedrigem Stammkapital gegründet werden, wieder gestrichen.
Gewinnfreibetrag: Er bildet bei Selbstständigen die Begünstigung des 13. und 14. Monatsgehalts der Arbeitnehmer nach. Der Freibetrag wird bis 30.000 Euro Jahresgewinn uneingeschränkt gewährt, darüber nur, wenn entweder ins Unternehmen investiert wird oder wenn bestimmte Wertpapiere gekauft werden. Letztere Möglichkeit wollte die Regierung bis 2016 befristet streichen und hat damit einen Proteststurm bei den rund 21.600 betroffenen Freiberuflern entfacht. Sie erhalten nun die Möglichkeit, steuerbegünstigt Wohnbauanleihen zu kaufen (nicht aber andere Wertpapiere).
Handwerkerbonus gegen Zahnspangen: Außerdem gibt es rund um das Steuerpaket ein koalitionäres Tauschgeschäft: Der ÖVP-Wirtschaftsbund konnte die Erprobung seines Handwerkerbonus ab Juli durchsetzen, im Gegenzug werden auch die von der SPÖ geforderten Gratiszahnspangen umgesetzt. Voraussetzung für Zweiteres ist eine mittlere bis schwere medizinische Indikation, das Programm startet aus budgetären Erwägungen außerdem erst Mitte 2015.
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