An Kommission zurückverwiesen
„Zurück an den Start“: Die Abgeordneten im Agrarausschuss des EU-Parlaments haben sich am Dienstag in Brüssel für eine Zurückweisung der Saatgutverordnung an die EU-Kommission ausgesprochen. Damit muss diese die umstrittene Verordnung erneut überarbeiten.
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„Die Kommissionspläne häufen Bürokratie und Kosten auf unsere Bauern und die österreichische Saatgutwirtschaft. Der Handel und Tausch seltener Saatgutsorten würde massiv erschwert. Der Vorschlag ist völlig unbrauchbar. Heute schicken wir die Kommission zurück an den Start“, so ÖVP-EU-Agrarsprecherin Elisabeth Köstinger nach der Abstimmung.
Österreichische Abgeordnete erfreut
Gleichzeitig macht Köstinger die Saatgutverordnung zur Bedingung für die Ernennung des nächsten zuständigen EU-Kommissars: „Wir stimmen nur dann für den neuen zuständigen Kommissar, wenn er ein praxistaugliches Saatgutgesetz im Rucksack hat“, so Köstinger.
Auch die SPÖ-Europaabgeordnete Karin Kadenbach nahm das Abstimmungsergebnis erfreut zur Kenntnis. Nach der Ablehnung im federführenden Agrarausschuss ist damit zu rechnen, dass das Dossier (voraussichtlich im März) auch im Plenum des EU-Parlaments in Straßburg zurückgewiesen wird: "Ich gehe aufgrund der schon jetzt vorherrschenden deutlichen Mehrheiten davon aus, dass einem ,Zurück an den Start’ nichts im Wege stehen wird.
Eckpunkte der EU-Verordnung
Die in Brüssel diskutierte EU-Saatgutverordnung soll höhere Gebühren, amtliche Prüfungen, im Ganzen strengere Zulassungsverfahren vorsehen. Bei Saatguttausch nicht zugelassener Sorten drohen künftig hohe Verwaltungsstrafen.
Vor zwei Wochen hatte bereits der Umweltausschuss des EU-Parlaments den Kommissionsplan mit 49:0 Stimmen zurückgewiesen. Kadenbach geht davon aus, dass nach der jetzigen Ablehnung im Agrarausschuss das Dossier voraussichtlich im März im Plenum des EU-Parlaments zurückgewiesen wird.
Zahlreiche Proteste im Vorfeld
Die im Mai letzten Jahres vorgelegten Vorschläge der Europäischen Kommission zu neuen Verordnungen im Bereich der Lebensmittelkette haben in Österreich vor allem in puncto Saatgut für Aufregung gesorgt. Proteste gab es nicht nur vom ehemaligen Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP), sondern auch von vielen Vereinen wie etwa Arche Noah und Bio Austria.
Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juli 2012 wurde Europas Bauern untersagt, amtlich nicht zugelassenes Saatgut zu verkaufen. Aufgehoben wurde das Verbot für alte und seltene Saatgutsorten, die bisher unter Bauern getauscht und an Freizeitgärtner geschickt werden durften. Diesem Saatgutverkehr stünde durch die von der EU diskutierte Verordnung auch ein Ende bevor, so die Befürchtung.
Widerspricht Biodiversitätszielen
Die Pflanzen, so das Hauptentscheidungskriterium der EU-Saatgutverordnung, sollten möglichst einheitlich sein und als Sorte offiziell registriert werden. Die bisher zwölf EU-Richtlinien werden durch eine EU-Verordnung ersetzt. Unterm Strich bedeute das das Aus für nationale Spielräume, betonten die Grünen. Angesichts der formulierten Ziele zur Biodiversität erscheine eine Verordnung für einheitliche Pflanzen- und Gemüsesorten absurd, sagte Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen, letztes Jahr.
Kommission änderte Entwurf bereits
Nach großem Protest schlug die EU-Kommission daraufhin Ausnahmen für die Nutzung traditioneller Sorten sowie für Kleinunternehmen vor. Konsumentenschutzkommissar Tonio Borg sagte, für althergebrachte Sorten würden weiter abgeschwächte Registrierungsvorschriften gelten, die Erfordernis von Tests entfalle für sie.
Zurückweisung als „wichtiges Zeichen“
Durch die Zurückweisung des Landwirtschaftsausschusses des Parlaments muss sich die Kommission erneut mit der umstrittenen Saatgutverordnung beschäftigen. Umweltminister Andrä Rupprechter (ÖVP) will sich im Rat nun für einen neuen Entwurf einsetzen. Aktuell seien viele Detailfragen offen, es gebe keine Verbesserung gegenüber den bisherigen Regeln, sagte er am Dienstag.
„So wie der Vorschlag jetzt auf dem Tisch liegt, kann er keinesfalls akzeptiert werden. Weniger Bürokratie, mehr Vielfalt muss das Motto sein.“ Saatgut-Kleinunternehmer, bäuerliche Saatgutzüchter und Hobbygärtner müssten gefördert und nicht gehindert werden. Die Zurückweisung des EU-Vorschlags sei ein wichtiges Zeichen „für unsere aktive Mitgestaltung auf europäischer Ebene“.
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