Freizügigkeit zwischen Staaten
Auf Europäer übt die Schweiz starke Anziehungskraft aus. Allein 2013 kamen 84.000 mehr Menschen aus EU-Ländern in die Schweiz als dorthin auswanderten, teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft in Bern mit. Aus Österreich waren es in den vergangenen Jahren je rund 400 bis 500 Menschen.
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Deutsche und Italiener bilden die größten Einwanderergruppen. Insgesamt sind rund 23 Prozent der etwas mehr als acht Millionen Einwohner der Schweiz ausländische Staatsbürger - in Österreich sind es nur gut halb so viele.
Grundlage der Zuwanderung aus dem EU-Raum ist das 1999 unterzeichnete Abkommen über Personenfreizügigkeit, das 2002 in Kraft trat. Damit erhielten Schweizer ebenso wie Bürger der EU-Staaten das Recht, Arbeitsplatz und Wohnsitz innerhalb dieser Staatsgebiete frei zu wählen.
Voraussetzung ist, dass sie einen gültigen Arbeitsvertrag, eine selbstständige Erwerbstätigkeit oder ein ausreichendes Vermögen zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts nachweisen können. Seit Juni 2002 ist das Abkommen für die Angehörigen der „alten“ EU-Mitgliedsstaaten (EU-15) in Kraft. Im Zuge der EU-Erweiterung wurde es durch Zusatzprotokolle für neue Mitgliedstaaten ergänzt. Für Bürger Bulgariens und Rumäniens gelten noch bis Mai 2016 Zulassungsbeschränkungen.
Was die Initiative fordert
Mit der Volksinitiative „gegen die Masseneinwanderung“ will die national-konservative Schweizerische Volkspartei (SVP) die mit der EU vereinbarte Personenfreizügigkeit einschränken. Dazu soll die Verfassung geändert werden.
Im Initiativtext heißt es: „Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig. Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens ... Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen.“
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