Themenüberblick

Zahlreiche Oppositionsanträge

Der Nationalrat beschließt am Mittwoch das Budgetprovisorium, fixiert die Beamtengehaltserhöhung und präzisiert die Nichtraucherregeln in der Gastronomie. Ferner werden die Vorzugsstimmenhürde bei der EU-Wahl gesenkt und die Zuständigkeiten innerhalb der Regierung festgelegt. Im Folgenden das Plenarprogramm im Detail:

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1. Aktuelle Stunde: Die Aktuelle Stunde dreht sich diesmal auf Antrag der ÖVP um „Perspektiven der Familienförderung in Österreich“.

2. Aktuelle Europastunde: Die SPÖ gibt das Thema der ersten Aktuellen Europastunde in der laufenden Gesetzgebungsperiode vor: „Duales Ausbildungssystem, Ausbildungsgarantie - Österreich als Beispiel für Europa“.

3. Ministerien: Mit dem Bundesministeriengesetz werden die Kompetenzen innerhalb der Regierung offiziell neu verteilt. Auffälligste Änderung ist das neue Familienministerium, das nebenbei auch die Jugendagenden aus dem Wirtschaftsressort erhält. Das Wirtschaftsministerium wird dafür um die Wissenschaftsagenden aufgefettet. Das Unterrichtsministerium erhält vom Kanzleramt die Frauenbelange, gibt dafür Kunst und Kultur an das neue Kanzleramtsministerium ab, das auch die Medienzuständigkeit besitzt. Die Integration wandert vom Innen- ins Außenministerium.

4. Beamtengehälter: Mit Verspätung segnet der Nationalrat den Beamtenabschluss für das Jahr 2014 ab. Demnach werden die Gehälter ab 1. März 2014 um 1,4 Prozent plus Fixbetrag von 14,5 Euro angehoben. Das entspricht einer Gehaltserhöhung zwischen 1,55 Prozent für die höchsten und 2,41 Prozent für die niedrigsten Einkommen. Im Durchschnitt beträgt das Gehaltsplus 1,88 Prozent. Die Nebengebühren und Zulagen steigen um 2,02 Prozent. Im kommenden Jahr werden die Gehälter - ebenfalls ab März - um die Inflationsrate plus 0,1 Prozent erhöht. Für das Budget bedeutet der Gehaltsabschluss eine Belastung von 227 Mio. Euro, von denen rund 190 Mio. im heurigen Jahr wirksam werden.

5. Rauchen: Der Nationalrat stellt klar, dass Lokalgästen das kurze Durchqueren eines Raucherraums auf dem Weg zur Toilette zumutbar ist. Damit wird auf Entscheide des Verwaltungsgerichtshofs reagiert, der das Tabakgesetz derart interpretiert hat, dass auch der Gang aufs WC rauchfrei sein muss. Nunmehr wird festgehalten, dass das Ziel des Gesetzgebers gewesen sei, Lokalbesucher vor den Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen. Solche seien beim kurzen Durchschreiten eines Raucherbereichs aber nicht anzunehmen.

6. Vorzugsstimmen: Die Vorzugsstimmenhürde bei Europawahlen wird gesenkt. Künftig werden Kandidaten bereits dann vorgereiht, wenn sie fünf Prozent der auf ihre Partei entfallenen Stimmen als Vorzugsstimmen erhalten. Wahlkarten können künftig am Wahlsonntag in jedem beliebigen Wahllokal bzw. in jeder beliebigen Bezirkswahlbehörde abgegeben werden. Die Überbringung muss nicht persönlich, sondern kann auch durch eine andere Person erfolgen.

7. Budgetprovisorium: Verabschiedet wird ein gesetzliches Budgetprovisorium. Dieses ersetzt das automatische Budgetprovisorium, das bisher den Haushalt des Vorjahres fortgeschrieben hat. Das gesetzliche Provisorium soll nun bis zum Inkrafttreten eines ordentlichen Bundesfinanzgesetzes gelten. Während dieser Phase gilt eine restriktive Mittelverwendung durch eine Bindung von 500 Mio. Euro auf die gestaltbaren Ausgaben. Außerdem sind die gegenüber dem Bundesfinanzgesetz 2013 niedrigeren Ausgabenobergrenzen des Bundesfinanzrahmens 2014 bis 2017 einzuhalten.

8. Redezeiten: Um überlange Sitzungen zu verhindern, werden die Redezeiten im Nationalrat neu geordnet. Die Tagesblockredezeit für einen Klub kann demnach auf bis zu 30 Minuten - derzeit 60 - herabgesetzt werden. Außerdem wird es möglich sein, die Redezeit eines Abgeordneten pro Debatte auf fünf Minuten statt bisher zehn zu beschränken, wenn keine Blockredezeit vereinbart wurde. Auch für fraktionslose Abgeordnete ist künftig eine Gesamtredezeitbeschränkung vorgesehen: Sie werden sich höchstens im Ausmaß der Hälfte der Gesamtredezeit des kleinsten Klubs zu Wort melden können. In einzelnen Debatten kann die Redezeit für sie jederzeit auf fünf Minuten reduziert werden.

9. Invaliditätspension (Erste Lesung): Ein Antrag der Grünen fordert indirekt einen leichteren Zugang zur Invaliditätspension bzw. zu Rehamaßnahmen, indem die Einkommensgrenze für zumutbare Arbeiten angehoben wird. Es sollen für den Zugang nicht mehr 50 Prozent des niedrigsten denkbaren Einkommens unterschritten werden müssen, sondern ein Nettoerwerbseinkommen, das unter der für die Ausgleichszulage festgelegten Grenze liegt.

10. Mindestsicherung (Erste Lesung): Ein weiterer Antrag der Grünen will, dass es Ländern untersagt wird, Leistungen aus der Familienbeihilfe bei der Berechnung von Ansprüchen aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung heranzuziehen.

11. Arbeitslosengeld (Erste Lesung): Die Grünen beantragen eine Aufstockung des Arbeitslosengeldes. Die Nettoersatzrate soll demnach bei 70 Prozent liegen.

12. Notstandshilfe (Erste Lesung)`: Noch ein Antrag der Grünen setzt sich dafür ein, das Partnereinkommen bei der Festsetzung der Notstandshilfe nicht einzubeziehen.

13. Frauenpension (Erste Lesung): Ein Antrag von NEOS zielt darauf ab, dass Frauenpensionsalter vorzeitig, konkret ab 2018 schrittweise bis 2027 anzuheben.

14. Interpellation (Erste Lesung): Gemäß einem freiheitlichen Antrag sollten Regierung und Parlament auch Auskunft über Fragen zur Geschäftsführung staatsnaher (ausgegliederter) Unternehmen erteilen müssen.

15. Bürgerbeteiligung: Ein Antrag der Grünen will die Bürgerbeteiligung stärken. Verlangt wird unter anderem eine verpflichtende Ausschussbehandlung für Resolutionen, die von Gemeinderäten vorgelegt werden, sowie eine Institutionalisierung der Onlineunterstützung von Petitionen und Bürgerinitiativen.

16. Staatsbürgerschaft: Ein in Österreich geborenes Kind soll die Staatsbürgerschaft erhalten können, wenn zumindest ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet niedergelassen ist, verlangen die Grünen.

17. Gerichtsgebühren (Erste Lesung): Die Grünen treten dafür ein, den Automatismus der Inflationsanpassung bei Gerichtsgebühren zu streichen.

18. Künstler (Erste Lesung): Ein weiterer Antrag der Grünen fordert ein Bundesgesetz zur sozialen Absicherung von Künstlern. Es soll eine finanzielle Absicherung für alle Künstler, die weniger als 1.500 Euro verdienen, bringen. Sie sollen von einem zu gründenden „KünstlerInnen“-Absicherungsfonds profitieren, der durch Abgaben gemäß Kunstförderungsbeitragsgesetz und den Mitteln des bisherigen Künstlersozialversicherungsfonds sowie aus Budgetmitteln und anderen Einnahmen dotiert werden soll.

19. Bio (Erste Lesung): Die Grünen drängen auf eine Änderung im Landwirtschaftsgesetz des Inhalts, den biologischen Landbau als agrarökologisches Leitbild besonders zu fördern und flächendeckend weiterzuentwickeln. Zudem soll gesetzlich festgeschrieben werden, auf die Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut in der österreichischen Landwirtschaft unter Anwendung des Vorsorgeprinzips zu verzichten.

20. Energieeffizienz (Erste Lesung): Die Grünen fordern die Erstellung eines Energieeffizienzkonzeptes mit allen Energiedaten und Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs, wenn jemand eine gewerbliche oder industrielle Anlage in Betrieb nehmen möchte.

21. Lärm (Erste Lesung): Die Grünen beantragen, dass gesetzlich ein Recht auf Lärmschutz sichergestellt wird.

22. Getränke (Erste Lesung): Die Grünen wollen ein neues Bundesgesetz zur Förderung des Mehrweganteils bei Getränkeverpackungen. Es sieht die Umsetzung des Ökobonusmodells vor. Im Wesentlichen geht es um ein aufkommensneutrales Bonus-/Malussystem für Getränkeverpackungen, das auf einer bundesweit einheitlich vorgegebenen Mehrwegzielquote basiert. Der Mehrweganteil soll schrittweise pro Unternehmen von 30 auf 50 Prozent erhöht werden.

23. Klimawandel (Erste Lesung): Nach Vorstellung der Grünen soll durch eine Verfassungsbestimmung der Bund die Kompetenz erhalten, Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, insbesondere in Sachen Treibhausgase, bei Bedarf einheitlich festzulegen.

24. Informationsfreiheit (Erste Lesung): NEOS beantragt ein Informationsfreiheitsgesetz. Die Amtsverschwiegenheit soll demnach nur noch in Ausnahmefällen gelten, etwa wenn eine unmittelbare und schwerwiegende Gefahr für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, die militärische Landesverteidigung, die außenpolitischen Interessen oder die wirtschaftliche Existenz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besteht.

25. Volksbefragungen (Erste Lesung): Ein Antrag der Grünen sieht vor, bei Volksbegehren, die von mindestens vier Prozent der Wahlberechtigten unterstützt werden, eine Volksbefragung einzuleiten, wenn die Anliegen der Initiatoren nicht vom Nationalrat umgesetzt werden.

26. Parteispenden (Erste Lesung): Geldstrafen wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz sollen gemäß einem Antrag von NEOS künftig veröffentlicht werden müssen.

27. Ministeranklage (Erste Lesung): NEOS will, dass eine Ministeranklage künftig schon dann möglich ist, wenn das ein Drittel der Abgeordneten will. Derzeit ist ein entsprechender Antrag beim VfGH nur gestattet, wenn 50 Prozent der Mandatare ihn stellen.

28. Raser (Erste Lesung): Ein Antrag der Grünen tritt dafür ein, Rasen ins Führerscheinvormerksystem zu integrieren. Konkret geht es um Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 20 km/h sowie außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 30 km/h.

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