Dickes Auftragen maximal bei Tarnfarbe
Die deutsche Bundeswehr verordnet sich neue Modevorschriften. Ab 1. Februar fallen nicht nur Haarschnitt und Barttracht, sondern auch Tattoos, Piercings und Co. unter genaue Regeln. Generell gilt: Die Grenzen sind eher eng gesetzt, greller Nagellack ist verboten, dickes Auftragen ist maximal bei der Gesichtstarnung erlaubt. Lippenstift und zivile Schminke sollten eher dezent ausfallen, Piercings und Tätowierungen dürfen im Dienst nicht zu sehen sein. Der Entwurf für eine Zentrale Dienstvorschrift zum „Erscheinungsbild von Soldatinnen und Soldaten“ setzt eine Uraltvorschrift außer Kraft, die noch ein wenig toleranter war. Nicht umsonst wurde die Bundeswehr seinerzeit von Soldaten anderer Länder „German Hair Force“ genannt.
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