Ritter Sport gewinnt im Schokostreit gegen Stiftung Warentest

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Sieg für Ritter Sport gegen die deutsche Stiftung Warentest: Im Rechtsstreit des Schokoladeherstellers Ritter mit Warentest entschied das Landgericht München I heute, dass eine einstweilige Verfügung weiter Bestand hat.

Danach dürfen die Tester nicht mehr behaupten, dass den Ritter-Sport-Schokoladetafeln der Sorte Voll-Nuss ein chemisches Vanillearoma beigemmischt ist. Die Stiftung Warentest war gegen die einstweilige Verfügung vorgegangen. Die Stiftung will gegen das Urteil berufen. Es ist selten, dass die Stiftung in einem Gerichtsverfahren unterliegt.

Testnote „Mangelhaft“

Die Stiftung Warentest hatte in einem Test behauptet, die Schokoladenmarke verwende solche Aromen, und hatte ihr die Note „Mangelhaft“ verpasst. Der Hersteller hat die Behauptung bisher stets zurückgewiesen und darauf bestanden, ausschließlich einen aus Pflanzen gewonnenen natürlichen Aromastoff zu benutzen.