D: Skifahrer ohne Helm trägt bei Unfall Mitschuld
Ein Skifahrer ohne Helm kann auch nach einem unverschuldeten Pistenunfall keinen vollen Schadenersatz für seine Verletzung verlangen. Darauf wies die Rechtsschutzversicherung D.A.S. heute unter Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2012 hin (Az. 8 U 3652/11).
Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar einen Skifahrer geklagt, der auf der Piste stürzte und das Paar umriss. Der Mann und die Frau erlitten Kopfverletzungen. Das Oberlandesgericht München entschied, dass der stürzende Skifahrer den Unfall verschuldet hatte. Aber das verletzte Ehepaar habe eine Mithaftung von 50 Prozent zu tragen, da beide keine Skihelme getragen hätten.
Auf Skipisten sei das Tragen von Helmen bei der Mehrzahl der Skifahrer seit Jahren üblich und wegen der immer höheren Geschwindigkeiten auch sinnvoll. Es bestehe eine „Obliegenheit“ für Skifahrer, einen Helm zu tragen.
Fast 80 Prozent der Skifahrer tragen nach Schätzung des Deutschen Skiverbandes (DSV) inzwischen einen Helm. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) fordert eine generelle Helmpflicht auf Skipisten. In Südtirol und Teilen Österreichs gilt eine Helmpflicht für Kinder.