Abmeldungen schon am ersten Tag
Jubel vonseiten der Regierung, weiter Kritik von Ärzten: Seit Donnerstag ist das Portal zur Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) abrufbar. „ELGA katapultiert uns ins 21. Jahrhundert“, sagte Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) am Freitag und plädierte für die Teilnahme an dem System. Die Ärztekammer will die Abmeldung empfehlen und prangert Fehler bei der technischen Umsetzung an.
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Wer die eigenen Daten für sich behalten möchte, hat die Möglichkeit, sich online oder mittels Formular von ELGA abzumelden. „Ich empfehle allerdings allen PatientInnen, die Elektronische Gesundheitsakte zu nutzen“, meinte Stöger, „denn mit ELGA haben die behandelnden ÄrztInnen einen besseren Überblick über die Krankengeschichte und können somit mehr Qualität in Diagnose und Behandlung erbringen.“
Keine Abmeldung bei Portal möglich?
Genau das Gegenteil sagt der Hausärzteverband: Er will kommende Woche den Patienten bei einer Pressekonferenz das „Opt-out“ empfehlen. Und der Verband erklärte am Donnerstag per Aussendung, das System lasse eine elektronische Abmeldung nicht zu.
Nach „kompliziert konzipierten, aber fehlerfrei durchgeführten Schritten“ sei nur eine Fehlermeldung erschienen. Der Hausärzteverband vermutet dahinter gar die Absicht, die Abmeldung „möglichst hindernisreich“ zu gestalten. Laut Betreiber handelt es sich nur um „Einzelfälle“, das Problem sei bekannt.
Bürgerkarte oder Handysignatur nötig
Die Abmeldung über das ELGA-Portal ist aber ohnehin nur jenen vorbehalten, die entweder Bürgerkarte oder Handysignatur haben - und das ist weiterhin nur ein kleiner Prozentsatz der Österreicher: Die Bürgerkarte floppt seit ihrer Einführung 2003 mit einem Nutzerkreis von ein paar zehntausend Menschen. Die Handysignatur erlebte zuletzt zwar einen Boom, allerdings weniger durch Privatpersonen als eher durch Unternehmen.
Insofern schlugen am ersten Tag Abmeldungswillige traditionelle Wege ein. Laut ZIB um 13.00 Uhr meldeten sich in den ersten Stunden 1.100 Menschen bei der eingerichteten Widerspruchstelle, 600-mal wurde das entsprechende Formular heruntergeladen.
Daten im Laufe des Jahres abrufbar
Der Debatte scheint jedenfalls eine lange Fortsetzung gewiss: Im zweiten Halbjahr 2014 werden die ersten Gesundheitsdaten via ELGA abrufbar sein. Damit würden die Patientensicherheit und die Transparenz für Patienten erhöht, so Stöger: „Erstmals kann man die eigenen Daten ganz einfach einsehen und mittels Protokoll nachvollziehen, welche Ärztin oder welcher Apotheker wann auf die eigenen Daten zugegriffen hat.“
Die Argumente der Gegner
Die Ärztekammer sieht datenschutz- und verfassungsrechtliche Probleme und beruft sich auf ein Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer. Sowohl für die Delegierung an den Hauptverband als auch an die Patientenanwaltschaften fehle die gesetzliche Grundlage, argumentiert dieser. Zudem hieß es aber immer wieder, den Ärzten könnten eher Haftungsfragen ein Dorn im Auge sein. Mit dem Zugang zu allen medizinischen Daten könnten ihnen ärztliche Fehler eher zum Verhängnis werden.
Bedenken zur Ombudsstelle hat der Datenschutzrat geäußert. Die Rechtsanwaltskammer wiederum kritisierte, dass in der Verordnung keine Zuständigkeit für die Umsetzung eines Widerrufs durch die Patienten enthalten sei.
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