Themenüberblick

Zahlreiche Änderungen im neuen Jahr

Das Portal für den Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA) nimmt am Donnerstag, den 2. Jänner 2014, im Laufe des Tages seinen Betrieb auf. Wer über eine Bürgerkarte bzw. Handysignatur verfügt, kann ELGA dann via Gesundheit.gv.at ausprobieren. Einzige verfügbare Option ist vorerst der Widerspruch zur Teilnahme, Befunde werden erst ein Jahr später abrufbar sein.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Wer sich Sorgen um seine Daten macht, kann sich auch schriftlich abmelden, telefonische Auskünfte dazu gibt es (österreichweit zum Ortstarif) unter 050/124 4411. Administriert wird der Ausstieg, der sogenannte „Opt out“, von der mit Jahresbeginn startenden Widerspruchsstelle beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger. In die Krankenkasse gehen und sich dort persönlich abmelden ist dagegen nicht vorgesehen. Ab Herbst 2014 sollen auch ELGA-Ombudsstellen zur Verfügung stehen.

Ärztekammer: „System unbrauchbar“

Die Ärztekammer hat sich unterdessen einmal mehr kritisch zu dem System geäußert: „Ich hoffe, die ELGA-Betreiber setzen in den kommenden Monaten alles daran, das für Ärzte derzeit noch völlig unbrauchbare System zu verbessern“, sagte der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Artur Wechselberger, in einer Aussendung. Es sei „keine Frage, dass elektronischer Datenaustausch die Behandlungsabläufe gerade im Spital unterstütze“, ELGA würde „im aktuellen Zustand“ die Arbeit der Ärzte allerdings „eher behindern“. Das größte Problem sei die „unzumutbar umständliche“ Suchfunktion, so Wechselberger.

Doch auch in anderen Bereichen bringt das neue Jahr Veränderungen: Für Schwangere gibt es künftig die Möglichkeit einer einstündigen kostenlosen Hebammenberatung. Sie kann im Rahmen des Mutter-Kind-Passes zwischen der 18. und der 22. Schwangerschaftswoche in Anspruch genommen werden. Für den Start - voraussichtlich im Jänner - braucht es noch eine Tarifeinigung zwischen Sozialversicherung und Hebammen (bis dahin gibt es einen Kassenzuschuss).

Kranksein wird teurer

Wie jedes Jahr wird auch vieles teurer: Die Gebühr für die E-Card steigt um 25 Cent auf 10,55 Euro, die Rezeptgebühr um zehn Cent auf 5,40 Euro. Für die Befreiung dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 857,73 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1.286,03 Euro monatlich haben. Chronisch Kranke dürfen als Alleinstehende 986,39 Euro und als Ehepaare 1.478,93 Euro an Nettoeinkünften nicht überschreiten, um von der Rezeptgebühr befreit zu sein. Diese Grenzbeträge erhöhen sich pro Kind jeweils um 132,34 Euro.

Höhere Sozialversicherungsbeiträge müssen Menschen mit höherem Einkommen zahlen, weil die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG um 90 Euro auf 4.530 Euro erhöht wird. Für Selbstständige und Bauern steigt sie um 105 Euro auf 5.285 Euro.

Der Kostenanteil des Versicherten für Heilbehelfe (orthopädische Schuheinlagen, etc.) beträgt ab 1. Jänner 2014 mindestens 30,20 Euro (bisher 29,60 Euro), jener bei der Abgabe von Sehbehelfen mindestens 90,60 Euro (bisher 88,80 Euro). Für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für schwerbehinderte Kinder sowie für Personen, die wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, gibt es keine Kostenbeteiligung.

Links: