Widersprüchliche Urteile
Ein Bundesgericht in New York hat am Freitag die massenhafte Telefondatenüberwachung in den USA für rechtmäßig erklärt. „Die Frage an das Gericht lautete, ob das Programm zur massiven Sammlung von Telefonmetadaten legal sei“, schrieb Richter William Pauley in seiner Urteilsbegründung. „Und das Gericht ist der Auffassung, dass es das ist.“ Damit widersprach er der jüngsten Einschätzung eines anderen Bundesgerichts.
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Geklagt hatte die US-Bürgerrechtsgruppe American Civil Liberties Union’s (ACLU). In einer ersten Reaktion zeigte sich deren Experte Jameel Jaffer „extrem enttäuscht“. Die ACLU hatte gehofft, die Justiz würde dem Programm des US-Geheimdienstes NSA ein Ende setzen und gesammelte Daten löschen lassen. Das Bündnis kündigte an, in Berufung zu gehen. Ein Sprecher des US-Justizministeriums zeigte sich dagegen „erfreut“ über das Urteil. Das US-Präsidialamt lehnte am Freitag eine Stellungnahme zu dem jüngsten Urteil ab.
Immer wieder 9/11 als Begründung
Pauley argumentierte unter anderem, dass das Terrornetzwerk Al-Kaida mit der heutigen Technik in der Lage sei, aus der Ferne Terrorangriffe zu planen. Die Telefonüberwachung sei der „Gegenschlag“ der US-Regierung, hieß es in dem Urteil. Mit den Programmen könnten Kommunikationsdaten zusammengebracht und so das Terrornetzwerk „ausgeschaltet“ werden.
Zudem gebe es keine Hinweise darauf, dass die gesammelten Daten für andere Zwecke als zur Verhinderung terroristischer Angriffe genutzt würden. In seiner 54-seitigen Urteilsbegründung verwies Richter Pauley immer wieder auf die Anschläge vom 11. September 2001.
„Keine Wahl zwischen Freiheit und Sicherheit“
Der Richter räumte ein, das Programm greife nach Informationen über sämtliche Telefonate, die innerhalb und aus den USA heraus geführt werden. Aber es gebe keine Wahl zwischen Freiheit und Sicherheit, „denn nichts ist geeigneter, die Bürgerfreiheiten zu gefährden, als ein Terroranschlag auf amerikanischen Boden“. Damit zitierte Pauley eine US-Kommission, die die Anschläge vom 11. September 2001 untersucht und sich in ihrem Abschlussbericht im Jahr 2004 im Zweifel für die Sicherheit ausgesprochen hatte.
Die ACLU hatte dagegen argumentiert, die Datensammlung sei eine ungerechtfertigte und dramatische Ausdehnung der Ermittlungshoheit amerikanischer Behörden auf das tägliche Leben der Amerikaner. Die Bürgerrechtler zeigten sich „extrem enttäuscht“ von dem Spruch: Er schlage zentrale, in der Verfassung verbürgte Schutzmechanismen in den Wind.
Gericht in Washington deutlich kritischer
Erst Mitte Dezember hatte ein US-Bundesgericht das massenhafte Sammeln von Telefondaten durch die NSA als „wahrscheinlichen“ Verfassungsbruch eingestuft, da das Programm die Privatsphäre der US-Bürger verletze. Das Gericht in Washington hatte sich mit einer Klage von zwei Bürgern befasst und diese als erfolgversprechend bewertet. Richter Richard Leon bezeichnete die NSA-Praxis als „quasi Orwell’sches“ Programm - in Anlehnung an den Roman „1984“ von George Orwell über einen totalitären Überwachungsstaat. Er forderte die US-Regierung zu einer Stellungnahme auf.
Höchstgericht könnte Entscheidung treffen
Mit den sich widersprechenden Urteilen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Massenüberwachung vor dem Obersten Gerichtshof der USA, dem Supreme Court, landet. Dieser müsste dann eine endgültige Entscheidung über die Vereinbarkeit des NSA-Programms mit dem vierten Zusatzartikel der US-Verfassung fällen, welcher die US-Bürger unter anderem vor willkürlichen Durchsuchungen schützt.
Mit der jüngsten Entwicklung wird der National Security Agency (NSA) der Rücken gestärkt, nachdem sie zuletzt wegen ihrer umstrittenen Überwachungspraktiken verstärkt unter Druck geraten war. Den Stein ins Rollen gebracht hatten die Enthüllungen des Ex-US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden. In der vergangenen Woche hatte eine Expertengruppe US-Präsident Barack Obama 46 Vorschläge für eine Begrenzung der Geheimdienstbefugnisse überreicht. Obama will sich im Jänner dazu äußern.
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