Gegen Stimmen der Opposition
Mehr als zehn Jahre hat es gebraucht, seit Dienstagabend ist es fix: Es kommt ein neues Lehrerdienstrecht. Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP wurde ein Modell etabliert, das eine flachere Einkommenskurve sowie für etliche künftige Lehrer eine erhöhte Lehrverpflichtung bringt. Von der Opposition hagelte es Kritik.
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Wenn man bedenkt, was für einen Wirbel es um das neue Lehrerdienstrecht über die vergangenen Jahre gab, verlief die parlamentarische Behandlung am Dienstagabend äußerst unspektakulär. Das Plenum war halbleer, nur wenige Besucher verirrten sich auf die Galerie. Auch das Interesse der Medien hielt sich in Grenzen, Protestkundgebungen blieben völlig aus.
„Verbrechen an der Zukunft unserer Kinder“
Dass es nicht gar zu friedlich wurde, dafür sorgte die Opposition. So warf etwa der freiheitliche Bildungssprecher Walter Rosenkranz der Koalition - speziell der SPÖ - vor, einen Scherbenhaufen angerichtet zu haben. Es handle sich um den nächsten Anschlag auf die Qualität des Bildungssystems und damit um ein „Verbrechen an der Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen“.
Einer der Hauptkritikpunkte von Rosenkranz war, dass Junglehrer künftig neben der Berufsbelastung den Master machen müssten. Das missfiel auch den anderen Fraktionen. Entsprechend wurde von NEOS ein Antrag initiiert, dass Jungpädagogen in der sogenannten Induktionsphase ihre Lehrverpflichtung um ein Fünftel reduziert wird. Mehrheit gab es dafür keine.
Grüne für Jahresarbeitszeitmodell
Ginge es nach dem grünen Bildungssprecher Harald Walser, wäre ein Jahresarbeitszeitmodell optimal. Er tritt zwar für längere Anwesenheitszeiten an den Schulen, nicht aber für eine längere Unterrichtszeit ein. Dringend nötig wäre für Walser ohnehin vor Etablierung eines neuen Lehrerdienstrechts als Basis eine unabhängige Arbeitszeitstudie.
Keine Zustimmung konnte die Koalition auch beim Team Stronach (TS) lukrieren, wobei man hier auch die Gewerkschaft nicht aus der Ziehung lassen wollte. Fehler seien auf beiden Seiten passiert, viel Porzellan zerschlagen worden, bedauerte TS-Mandatar Georg Vetter.
NEOS-Chef Mathias Strolz nahm sich besonders der Junglehrer an. Nicht nur dass diese aus seiner Sicht weniger unterrichten sollten, würden diese auch mehr Unterstützung benötigen. So sollte diesen nach Strolz eine Mentorenstunde pro Woche zugestanden werden. Strukturell plädierte der NEOS-Chef dafür, die pädagogischen Hochschulen vom Unterrichtsministerium ins Wissenschaftsressort zu verschieben.
Koalition entgegnet Kritik
Die Koalitionsfraktionen verteidigten den vorgelegten Kompromiss. Sowohl ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl als auch der ehemalige SPÖ-Bildungssprecher Elmar Mayer rühmten in erster Linie, dass durch das neue Dienstrecht nun alle Pädagogen auf Masterniveau ausgebildet werden würden. Damit gebe es auch über die Schultypen hinweg dieselbe Bezahlung, so Mayer weiter. Die häufig vorgetragene Kritik, dass es weiter oder sogar verstärkt fächerfremden Unterricht geben könnte, wies Gerstl zurück. Das sei dank eines Abänderungsantrags nur für ein halbes Jahr möglich, danach dann lediglich mit Zustimmung des Lehrers.
Dass für künftige Lehrer mehr Unterrichtszeit anfällt als für gegenwärtige, relativierte die neue Unterrichtsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ). Schon jetzt stünden viele Pädagogen 23 Stunden in den Klassen, weil sie Überstunden leisten müssten. Gleichzeitig sicherte die Ministerin zu, dass es für die Lehrer mehr Unterstützungspersonal - sowohl in der Verwaltung als auch im Unterricht - geben werde. Dass es zu keiner Einigung mit der Gewerkschaft gekommen war, bedauerte die Ressortchefin ausdrücklich.
Höheres Einstiegsgehalt
Das neue Dienstrecht bringt unter anderem eine Erhöhung der Anfangsgehälter. So sollen Lehrer künftig mit 2.420 Euro in den Beruf einsteigen (bisher 2.220 Euro für AHS/BMHS, 2.000 Euro für Volks-, Haupt- und Sonderschullehrer). Das Höchstgehalt soll bei einer flacheren Gehaltskurve - exklusive aller Zulagen - 4.330 Euro betragen (bisher 5.150 bzw. 4.500 Euro).
Die Lehrverpflichtung beträgt grundsätzlich 24 Stunden, reduziert sich aber auf bis zu 20 Stunden, wenn die Lehrer in der Oberstufe Schularbeitsfächer unterrichten und als Mentoren, Kustoden oder Beratungslehrer tätig sein. Letztere Tätigkeiten bringen auch in den anderen Schultypen bzw. Schulstufen zwei Stunden Abzug.
Erst im Schuljahr 2019/20 wirksam
Werden Lehrer in fachfremden Gegenständen bzw. an anderen Schultypen eingesetzt, ist dafür nach einem Semester (fachfremder Gegenstand) bzw. einem Jahr (anderer Schultyp) die Zustimmung des Lehrers notwendig. Ab 2029 sollen außerdem nur mehr Masterabsolventen unterrichten dürfen.
In der Übergangszeit dürfen Bachelorabsolventen in den Klassen stehen, müssen sich aber verpflichten, innerhalb von fünf Jahren den Master nachzumachen. Wirksam wird das neue Lehrerdienstrecht voll erst im Schuljahr 2019/2020. Bis dahin eintretende Pädagogen können zwischen Alt- und Neurecht wählen.
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