Grönland will von Dänemark Entschädigung für „Vaterlose“
Grönland fordert von der früheren Kolonialmacht Dänemark die Entschädigung Tausender Menschen, die mangels entsprechender Gesetzgebung niemals die Namen ihrer Väter erfuhren. Dänemark müsse „zugeben, dass sie diskriminiert wurden“, sagte die Abgeordnete Sara Olsvig, die für die grönländische Partei Inuit Ataqatigiit im dänischen Parlament sitzt, gestern.
Gesetz in Dänemark vor Änderung
Die Abgeordneten in Kopenhagen wollen in dieser Woche ein Gesetz beschließen, das unehelich geborenen Grönländern das jahrzehntelang verweigerte Recht zugesteht, die Namen ihrer Väter zu erfahren.
Dänische Staatsbürger, die ihre Väter nach der Geburt nie kennenlernten, haben seit dem Jahr 1938 ein Anrecht darauf, deren Namen zu erfahren. Dieses Recht wurde allen Grönländern bis zum Jahr 1963, den Bewohnern einiger Teile der weltgrößten Insel sogar bis zum Jahr 1974 verweigert. Bei den Vätern handelt es sich in vielen Fällen um Männer aus Dänemark, den USA und von den Färöer-Inseln, die zum Arbeiten nach Grönland kamen. Nach unbestätigten dänischen Medienberichten könnten bis zu 5.000 Menschen dort vaterlos zur Welt gekommen sein.
Kompensation als „Prinzipienfrage“
Viele der Menschen hätten die Vaterlosigkeit als „Schande“ empfunden, seien diskriminiert und ausgeschlossen worden, sagte Olsvig nun. Entschädigungen, die in dem Gesetzentwurf bisher nicht vorgesehen sind, seien daher eine „Prinzipienfrage“. Die Höhe möglicher finanzieller Zuwendungen sei dabei „zweitrangig“, sagte Olsvig.
Grönland mit seinen etwa 57.000 Einwohnern war bis zum Jahr 1957 eine dänische Kolonie und ist heute ein autonomes Gebiet in dem Königreich. Einem Bericht der dänischen Regierung zufolge wurden dort beispielsweise im Jahr 1973 mehr als 55 Prozent aller Kinder unehelich geboren. Grund für die unterschiedliche Gesetzgebung waren demnach rassistische Motive.