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Kritik an irreführender Werbung

Die deutsche Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hat vor wenigen Tagen kritisiert, dass große Lebensmittelkonzerne die Konsumenten regelmäßig mit irreführenden Gesundheitsversprechen täuschen. Foodwatch bemängelt insbesondere eine Lücke in einer EU-Verordnung, die vor einem Jahr in Kraft trat und Käufer genau davor schützen sollte.

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Ein Test von Produkten, die gezielt mit Werbeaussagen zu Gesundheit und Wohlbefinden beworben werden, zeigt laut Foodwatch, dass die EU-Health-Claims-Verordnung nicht greift. Denn Unilever, Danone, Red Bull und Co. würden mit ihrer Gesundheitswerbung einfach weitermachen.

Foodwatch untersuchte dabei unter anderem die Produkte Actimel von Danone, Belvita Frühstückskäse von Mondelez (früher Kraft), Becel-pro.activ-Margarine von Unilever, Nestles Joghurt LC1 und den Energy-Drink von Red Bull. Laut der Verbraucherschutzorganisation erfüllen die Produkte und ihre Werbeaussagen die Vorgaben der europäischen Health-Claims-Verordnung. Doch die Verbraucher würden trotzdem in die Irre geführt.

„Isolierte Effekte“

Das Problem aus Sicht von Foodwatch: Die Lebensmittelproduzenten müssen sich zwar nun ihre Behauptung, ihr Produkt sei gesund, von der EU genehmigen lassen - bewertet werde aber nicht die Wirkung des Produkts als Ganzes, sondern oft nur „isolierte Effekte einzelner Zusätze“. Wenn Vitamine oder Mineralstoffe extra hinzugesetzt würden, könnten daher auch unausgewogene Produkte von der EU den Freibrief einholen. „Lebensmittelhersteller mischen also einfach billige Vitamine oder Mineralstoffe in ihre Produkte und vermarkten diese dann zu überteuerten Preisen ganz legal mit Gesundheitswerbung.“

Der Firma Red Bull wirft Foodwatch vor, ihren Energy-Drink wie ein Sportgetränk zu bewerben, das „von Sportlern geschätzt“ werde und „Geist und Körper“ belebe.

Die deutschen Verbraucherschützer fordern daher, gesundheitsbezogene Werbeaussagen auf Lebensmitteln ganz zu verbieten, diese hätten dort „nichts verloren“. Eine ausgewogene Ernährung werde „eher verhindert als gefördert“, wenn selbst Süßigkeiten den EU-Bestimmungen entsprächen, nur weil ihnen Vitamine zugesetzt seien.

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