Mit Grundrechten unvereinbar

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt laut dem einflussreichen EU-Generalanwalt gegen europäisches Recht. Die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken sei „in vollem Umfang unvereinbar“ mit der EU-Charta der Grundrechte. Da der EuGH in den meisten Fällen der Rechtsmeinung des Generalanwalts folgt, dürfte die Richtlinie, gegen die Tausende Österreicher geklagt hatten, in wenigen Monaten aufgehoben werden. Allerdings wird die Datenspeicherung nicht verboten werden - Brüssel muss die Regeln aber ändern.

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