Streichung aus Strafgesetzbuch gefordert
Das Thema Schwangerschaftsabbruch ist weiterhin stark umstritten. Mitglieder mehrerer Parteien forderten am Freitag die völlige Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch.
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Eine dementsprechende Petition einer Wiener Abtreibungsklinik wurde unter anderen von der grünen Abgeordneten Daniela Musiol, NEOS-Mandatar Niko Alm und der Vorsitzenden der SPÖ-Frauen Salzburg, Ingrid Riezler, unterzeichnet. Anlass ist das Zustandekommen der Fristenlösung vor 40 Jahren.
Aus Zeiten Maria Theresias
Schwangerschaftsabbruch sei zwar durch die Fristenlösung innerhalb der ersten drei Monate straffrei, aber immer noch Teil des Strafgesetzes, kritisieren die Unterstützer der Petition. Führende Kraft für die 1973 vom Parlament beschlossene Strafbefreiung waren die SPÖ-Frauen um Johanna Dohnal. Am 29. November 1973 wurde im Parlament die Fristenregelung sehr knapp - mit 93 zu 88 Stimmen - beschlossen. Allerdings verblieb damals der ursprünglich unter Maria Theresia eingeführte Abtreibungsparagraf im Strafgesetzbuch (StGB) - bis heute.
„1973 erfolgte ein erster Schritt, heute ist der nächste notwendig“, so die Unterstützer der Petition in einem gemeinsamen Statement. „Die vollständige Streichung dieser medizinischen Behandlung aus dem StGB“ fordert der Gynäkologe und Initiator der Aktion, Christian Fiala von der Abbruchklinik Gynmed. Weiters für eine Streichung des Abtreibungsparagrafen engagieren sich auch der Verein österreichischer Juristinnen, der Österreichische Frauenring und die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung.
FPÖ: Abbrüche verhindern
Kritik an der Petition und den Änderungswünschen kam von der FPÖ. Mit der Petition zeigten NEOS, Grüne und die SPÖ, dass ungeborenes Leben für sie völlig wertlos sei, so FPÖ-Frauen- und -Gleichbehandlungssprecherin Carmen Gartelgruber. Auch ungeborenes Leben müsse von der Gesellschaft geschützt werden.
Würde man dem Wunsch der Petition nachkommen, wäre ein Schwangerschaftsabbruch bis zum letzten Tag der Schwangerschaft möglich und nicht zu bestrafen. Alleine die Vorstellung sei grausam und verwerflich, so Gartelgruber am Freitag in einer Aussendung. Man dürfe Abtreibungen nicht generell pönalisieren, aber müsse sie wenn irgendwie möglich doch verhindern, so Gartelgruber. Sie forderte eine tiefere Aufklärung und Hilfe für die Betroffenen.
Ministerium: Nicht vereinbar
Das Justizministerium ist gegen eine Abschaffung des Abtreibungsparagrafen im Strafgesetzbuch, wie sie in der Petition verlangt wird. Das würde bedeuten, dass selbst eine Frau im achten Monat straffrei abtreiben könnte, begründete das ein Sprecher von Ressortchefin Beatrix Karl (ÖVP) am Donnerstag gegenüber der APA. Daher sei das mit dem „Schutz für werdendes Leben“ nicht vereinbar.
Auch die kirchennahe Aktion Leben meldete sich anlässlich des Zustandekommens der Fristenlösung vor 40 Jahren zum Thema und beklagte etwa das Fehlen einer anonymisierten Statistik zu Abtreibungen. „Solange keine Zahlen und Fakten zu Abbrüchen auf dem Tisch liegen, wird die Politik weiterhin die Probleme schwangerer Frauen ignorieren“, meinte Generalsekretärin Martina Kronthaler. Geschätzte hohe Abtreibungszahlen seien ein „Notsignal an Politik und Gesellschaft“.
Küng für Pause zwischen Beratung und Abtreibung
Auch der Sank Pöltner Bischof Klaus Küng vertritt diese Meinung. „Es gibt Jubiläen, die sollte man nicht feiern“, so Küng zum 40. Jahrestag der Fristenlösung. Die Fristenregelung sei gerade „keine Lösung“, schrieb er in einem Gastkommentar in der Tageszeitung „Presse“ (Freitag-Ausgabe). Österreich versage in einer „Fortschrittsfrage par excellence“ - dem bedingungslosen Schutz des menschlichen Lebens - „und schafft es nicht, eines der gravierendsten sozialen Probleme der Gesellschaft anzugehen“, so der in der Bischofskonferenz für Familienfragen zuständige gelernte Arzt - mehr dazu in religion.ORF.at.
Konkret verlangte Küng wie auch die Aktion Leben eine anonyme Statistik zu in Österreich durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen. Laut Schätzungen werde ein Drittel der ungeborenen Kinder abgetrieben, so der Bischof. Weiters forderte Küng eine vorgeschriebene zeitliche Pause zwischen Beratung und Abtreibung. „Die Kirche kann den Gesetzgeber nicht zwingen, sich für den Respekt vor der Menschenwürde aller einzusetzen, aber sie darf nicht aufgeben“, so Küng. Christen wollten die „Sprachlosigkeit“ und Tabuisierung des Themas durchbrechen.
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