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OGH-Aufhebungen häufen sich

Die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils in der Causa Strasser ist nicht der erste öffentlichkeitswirksame Fall, in dem der Oberste Gerichtshof (OGH) Urteile unterer Instanzen kippt. Ganz im Gegenteil haben sich in jüngerer Vergangenheit in den Prominentenfällen die Aufhebungen gehäuft, sei es beim BAWAG-Prozess, bei der Kärntner Hypo oder in der Vorarlberger Testamentsaffäre.

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Am spektakulärsten war wohl die Causa BAWAG, die auch politische Auswirkungen hatte, da die Aufhebung des von Richterin Claudia Bandion-Ortner gefällten Urteils auch deren Ablöse als Justizministerin beschleunigt haben dürfte. Kurz vor Weihnachten 2010 hatte der OGH die Urteile der ersten Instanz gegen den Spekulanten Wolfgang Flöttl, die früheren BAWAG-Vorstände Christian Büttner, Josef Schwarzecker und Hubert Kreuch sowie gegen den Wirtschaftsprüfer Robert Reiter zur Gänze gekippt.

Harsche Worte zu Bandion-Ortners Urteil

Auch das Urteil gegen Ex-BAWAG-Aufsichtsratschef Günter Weninger wurde damals großteils aufgehoben. Die Aufhebung erfolgte wegen „Verfahrensmängeln“ und „rechtlicher Fehler“, erläuterte der OGH seine Entscheidung vor fast drei Jahren. Beim Hauptangeklagten, dem Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner, fielen immerhin auch fünf von 18 Untreuefakten weg. Vier Monate nach dem OGH-Spruch war Bandion-Ortner ihren Posten los.

Zweimal Hypo, zweimal OGH

Eine weitere aufsehenerregende Urteilsaufhebung durch den OGH gab es an einer Nebenfront der Causa Hypo. Die erstinstanzlichen Freisprüche von Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer, Ex-Hypo-Österreich-Chef Gert Xander und Ex-Hypo-Prokurist Albin Ruhdorfer wegen der Kreditvergabe von zwei Millionen Euro an die Styrian Airways wurden im August des Vorjahres wegen Begründungsmängeln im ersten Verfahren am Klagenfurter Landesgericht aufgehoben und die Neuverhandlung angeordnet.

Die Neuverhandlung fand inzwischen statt. In dieser wurden Kulterer und Xander verurteilt. Beide Urteile sind mittlerweile rechtskräftig. Der OGH ließ in diesem Fall zwar die Urteile bestehen, setzte aber die Strafen leicht herab. Das Verfahren gegen Ruhdorfer wurde wegen einer Erkrankung des Angeklagten ausgeschieden und ist noch anhängig.

Auch Testamentsaffäre „zurück am Start“

Erst im Oktober korrigierte der OGH das Landesgericht Salzburg wegen der Vorarlberger Testamentsaffäre. Grund dafür waren Feststellungsmängel im erstinstanzlichen Urteil. Im Fall von fünf von sechs Angeklagten, über die der Gerichtshof zu befinden hatte - darunter der mutmaßliche Haupttäter Jürgen H. und die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz -, wurden die Schuldsprüche teilweise, bei Ratz zur Gänze aufgehoben.

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