OGH verwies zurück ans Erstgericht

Nach dem überraschenden Entscheid des Obersten Gerichtshofs (OGH) heißt es nun „zurück an den Start“ in der Causa Ernst Strasser. Der ehemalige ÖVP-Innenminister bleibt damit weiter im Ungewissen, ob er wegen der „Lobbyistenaffäre“ ins Gefängnis muss. Die Entscheidung darüber könnte jedoch relativ schnell fallen, da ein langwieriges Beweisverfahren mit Aussagen aller Beteiligten in der Neuauflage des Verfahrens nicht mehr nötig ist. Die neue Verhandlung könnte womöglich nur wenige Tage dauern.

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