Themenüberblick

Abrechnung über Finanzausgleich

Derzeit sind die Kompetenzen für die Lehrer geteilt: Dienstgeber der knapp 80.000 Landeslehrer (Pflichtschullehrer) an den Volks-, Haupt-, Sonder-, Polytechnischen und Berufsschulen sind die Länder. Die jeweils etwas mehr als 20.000 Lehrer an den AHS und BMHS sind dagegen Bundeslehrer.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Ganz konsequent ist die Trennung aber nicht: So werden etwa die Landeslehrer de facto vom Bund bezahlt. Die Kosten für die Lehrer an den Volks-, Haupt-, Sonder- und Polytechnischen Schulen werden den Ländern nämlich anhand eines im Finanzausgleich festgelegten Schlüssels voll ersetzt.

Schlüssel je nach Schule

Derzeit wird an Volksschulen eine Lehrerstelle pro 14,5 Schüler, an Hauptschulen/Neuen Mittelschulen eine Stelle pro zehn Schüler, an Polytechnischen Schulen eine pro neun Schüler und im sonderpädagogischen Bereich eine Stelle pro 3,2 Schüler vom Bund finanziert. Dazu kommen noch zweckgebundene Extras für Kleinschulen und die Förderung von Kindern mit nicht deutscher Muttersprache. Bei den Berufsschullehrern erhalten die Länder dagegen nur die Hälfte der Kosten vom Bund ersetzt.

Jahrelanger Streit

Lehrer, die die Länder über den vereinbarten Schlüssel hinaus anstellen, müssen sie prinzipiell selbst bezahlen. Der Bund streckt die Gehälter allerdings vor und erhält sie von den Ländern zurück. Dabei überweisen die Länder aber nicht die tatsächlichen Kosten für zusätzliche Lehrer, sondern nur die geringeren Gehälter für einen Neueinsteiger mit befristetem Vertrag.

Die Abrechnung der Kosten von Lehrern, die über den genehmigten Stellenplan hinausgehen, ist ein Quell ewigen Streits zwischen Bund und Ländern. Erst vor wenigen Tagen entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nach einer vom Land Salzburg angestrengten Klage eine Streitfrage zugunsten des Bunds.

Eine „Verländerung“ würde übrigens nicht unbedingt alle Kompetenzen für Lehrer in Länderhand legen. Die Gesetzgebungskompetenz würde wohl in jedem Fall beim Bund bleiben, um ein einheitliches Dienstrecht für alle Pädagogen zu sichern.

Links: