US-Gericht: Google darf digitalisierte Bücher verbreiten
Google hat einen überraschenden Sieg im jahrelangen Streit um das Einscannen von Millionen Büchern in den USA errungen. Der Konzern darf die digitalisierten Bücher im Internet durchsuchbar machen, entschied ein New Yorker Richter. Er wies gestern eine Klage der US-Autorenvereinigung ab, die darin einen Bruch des Urheberrechts sah. Die Autoren kündigten sogleich an, gegen die Entscheidung vorzugehen.
„Meiner Meinung nach hat Google Books erhebliche Vorteile für die Allgemeinheit“, schrieb Richter Denny Chin in seiner Urteilsbegründung. „Es beschleunigt die Fortschritte in Kunst und Wissenschaft, während es gleichzeitig die Rechte von Autoren und anderen Kreativen berücksichtigt.“ Zugleich betonte der Richter, dass Google die eingescannten Bücher nicht verkaufe und nicht zum Lesen bereitstelle.
„Bücher vor Vergessen bewahrt“
Zum ersten Mal könnten Millionen Bücher auf einen Schlag durchsucht werden, schrieb Chin. Das komme zum Beispiel Wissenschaftlern zugute. Dadurch, dass sich die Werke auffinden ließen, öffneten sich für Autoren und Verlage neue Einnahmequellen. Alte Bücher würden vor dem Vergessen bewahrt. „Die ganze Gesellschaft profitiert.“
Google hatte 2004 damit begonnen, Bücher in großen Bibliotheken einzuscannen und im Internet durchsuchbar zu machen. Dabei werden Ausschnitte, aber nicht das komplette Werk angezeigt. Inzwischen seien mehr als 20 Millionen Werke digitalisiert worden, heißt es in den Gerichtsunterlagen.
Bruch des Urheberrechts?
Im Jahr 2005 klagten die US-Autoren sowie Verlage gegen Google Books. 2011 scheiterte ein Vergleich in Höhe von zwischen den Parteien am Veto des Richters, der durch den Kompromissvorschlag den Wettbewerb gefährdet sah. 2012 legte Google den Streit mit den Verlagen bei, während die Autoren ihre Klage aufrechterhielten.