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Zwei Jahre ergebnislose Ermittlungen

Millionenschwere Etats, die stets an dieselben Zeitungen gehen, waren der Anstoß für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Medienstaatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ). Am Dienstag wurde das Verfahren nun offiziell eingestellt.

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2007 bis 2010: Immer wieder wird Kritik an Werbekampagnen von Regierungsmitgliedern laut. In der Zeitungsbranche regt sich in der Folge Widerstand gegen die Inseratenvergabepraxis von Regierung, Ministerien und staatsnahen Betrieben. Der damalige Verlegerpräsident Horst Pirker spricht von einem System, das wie Korruption aussieht und sich so anfühlt. Von über 100 Mio. Euro Werbevolumen ist die Rede.

Mai 2011: Medien berichten, dass Faymann in seiner Zeit als Infrastrukturminister eine 500.000 Euro teure Werbekampagne in der „Kronen Zeitung“ bestellt haben soll, die von den ÖBB bezahlt wurden. Bote für Faymanns Inseratenwünsche soll demnach Medienstaatssekretär Ostermayer gewesen sein. „Man hat das einfach bestellt und uns dann die Rechnung geschickt“, so ein ehemaliger ÖBB-Manager. Faymann und Ostermayer weisen die Vorwürfe zurück.

Juni 2011: Die FPÖ zeigt Kanzler Faymann und Staatssekretär Ostermayer im Zusammenhang mit Inseratenaufträgen bei ÖBB und ASFINAG wegen des Verdachts der Untreue bei der Staatsanwaltschaft an.

August 2011: Die Wiener Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und der Untreue. Das Bundeskanzleramt teilt unterdessen mit, dass der Bundeskanzler rund 2,4 Millionen Euro jährlich in die großen Boulevardblätter steckt. Insgesamt gibt das Kanzleramt knapp vier Millionen für Inserate aus.

September 2011: Ex-ÖBB-Chef Martin Huber erklärt bei einer Einvernahme im Bundesamt für Korruptionsbekämpfung laut Medienberichten, dass Faymann und Ostermayer Druck auf die Inseratenvergabe der ÖBB ausgeübt hätten. Auch von Jobdrohungen ist die Rede. Faymann und Ostermayer weisen die Vorwürfe erneut als „Unsinn“ zurück.

Dezember 2011: Das Medientransparenzgesetz wird im Parlament beschlossen.

Februar 2012: Die Staatsanwaltschaft befragt Faymann und Ostermayer zur Inseratenaffäre. Über die Inhalte der Befragung durch die Korruptionsermittler wird zunächst nichts bekannt.

März 2012: Die Staatsanwaltschaft Wien schließt ihre Ermittlungen gegen Faymann und Ostermayer ab. Ein Vorhabensbericht geht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien. Die FPÖ erhebt unterdessen neue Vorwürfe und übermittelt zum Themenkomplex ASFINAG-Inserate weitere Unterlagen an die Staatsanwaltschaft.

Juli 2012: Das ÖVP-Justizministerium erteilt die Weisung, die Ermittlungen gegen Faymann zu einem bereits abgeschlossenen Punkt wieder aufzunehmen. Konkret sollen die Untersuchungen um die Inseratenvergabe der ASFINAG aufgerollt beziehungsweise umfassender geführt werden. Die damals verantwortlichen Manager der Straßenbaugesellschaft sollen noch einvernommen werden.

Oktober 2012: Ostermayer bestätigte gegenüber dem U-Auschuss zwar Gespräche mit Zeitungsherausgebern, betonte aber, dass die Inseratenkampagnen stets von den zuständigen Unternehmen beschlossen worden seien. Die Ladung Faymanns wurde von SPÖ und ÖVP verweigert. Am 16. Oktober beendete der Nationalrat den U-Ausschuss endgültig.

Oktober 2013: Die Staatsanwaltschaft Wien stellt das Verfahren nach zwei Jahren Ermittlungen ein.