„Positiver Werbecharakter“ für ÖBB
Am Dienstag ist endlich die lange erwartete Entscheidung in der Inseratenaffäre gefallen: Die Staatsanwaltschaft Wien stellte das Verfahren gegen Bundeskanzler Werner Faymann und Staatssekretär Josef Ostermayer (beide SPÖ) wegen des Verdachts der Untreue und der falschen Zeugenaussage ein.
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Im Raum stand der Vorwurf, Faymann habe sich in seiner Zeit als Infrastrukturminister (2007/08) mit teuren Inseratenkampagnen die Gunst des Zeitungsboulevards erkauft und die Rechnungen dafür von ÖBB und ASFINAG bezahlen lassen. Zeugenaussagen und Aktennotizen erhärteten den Verdacht.
Weder für die ASFINAG noch für die ÖBB sei ein Schaden im strafrechtlichen Sinn nachweisbar gewesen, hieß es nun in der Begründung. Im Gegenteil, die Medieneinschaltungen seien für die ASFINAG sogar positiv gewesen, und auch PR-Maßnahmen im Namen der ÖBB hätten „jeweils positiven Informations- bzw. Werbecharakter“ beinhaltet.
Kein Schaden für ÖBB
Im Themenkomplex ÖBB Holding AG sei neben Einschaltungen in diversen Medien auch eine umfangreichere Kampagne in einer großen Tageszeitung geprüft worden, hieß es in der Aussendung der Staatsanwaltschaft. „Bei beiden Faktenkomplexen zeigte sich, dass die Inserate jeweils positiven Informations- bzw. Werbecharakter für das Unternehmen beinhalteten, so dass weder ein Schaden bei der ÖBB eintrat noch ein Schädigungsvorsatz der verantwortlichen Entscheidungsträger erweislich war“, hieß es darin.

ORF/Kronen Zeitung
Eines der inkriminierten Inserate
Weiters hatte die Staatsanwaltschaft eine ÖBB-Medienkampagne in der „Kronen Zeitung“ unter die Lupe genommen, die ganz auf die Person des damaligen Ministers Faymann zugeschnitten war. Dennoch zum Wohle der Bahn, so die Ermittler: Ein Gutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, „dass sogar ein objektiver Nutzen für die ÖBB vorlag und diese als Nutznießerin der Kampagne vom Bekanntheitsgrad des Ministers profitieren konnte“.
Falschaussage vor U-Ausschuss zulässig
Die Staatsanwaltschaft ermittelte nicht nur gegen die beiden Politiker, sondern gegen weitere in die Deals involvierte Entscheidungsträger. Den Verantwortlichen der ÖBB habe man „kein strafbares Verhalten“ nachweisen können. Das bedeutet aber auch, dass sich Faymann nicht strafbar gemacht habe. Dass er zumindest eine Medienkooperationen direkt vereinbarte und dann die ÖBB-Vorstände ersuchte, die Kosten zu übernehmen, schildert die Staatsanwaltschaft als Faktum. Anstiftung zu einer Straftat sei es aber nicht.
Schließlich ist auch der Vorwurf der falschen Zeugenaussage vor dem parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschuss gegen Ostermayer vom Tisch. Hier wird aber ins Treffen geführt, dass sich „die Untersuchung gegen ihn richtete“: „In einem solchen Fall wäre selbst eine falsche Beweisaussage, mit welcher strafgerichtliche Verfolgung abgewendet werden soll, nicht gerichtlich strafbar.“
„Haben mit Einstellung gerechnet“
Im Bundeskanzleramt zeigte man sich nach dem Urteil gelassen. „Wir haben immer in die unabhängige Justiz vertraut“, hieß es am Dienstagnachmittag in einer ersten Reaktion. Man habe mit der Einstellung des Verfahrens gerechnet, „weil an den Vorwürfen nichts dran war“, sagte Susanna Enk, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit im Kabinett des Kanzlers zur APA. Das Bundeskanzleramt habe gleichzeitig mit der Aussendung der Staatsanwaltschaft Wien von der Einstellung des Verfahrens erfahren.
FPÖ: „Skandal der Sonderklasse“
Für FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky ist die Einstellung des Verfahrens ein „Skandal der Sonderklasse“. Vilimsky hatte die entsprechende Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Er sieht die Einstellung als „politischen großkoalitionären Akt“, wie er am Dienstagnachmittag gegenüber der APA meinte.
Auf der einen Seite sei er „schockiert“, auf der anderen Seite habe er nichts anderes erwartet, sagte Vilimsky. Es handle sich um ein „ÖVP-Geschenk für einen künftigen SPÖ-Kanzler“ und die Fortführung der Großen Koalition, erklärte Vilimsky mit Blick darauf, dass die Sache ja über den Schreibtisch der ÖVP-Justizministerin gewandert sei (was in derartigen Fällen vorgeschrieben ist, Anm.). Die FPÖ hatte 2011 mit einer Anzeige den Fall ins Rollen gebracht.
Keinen Einspruch von ÖBB und ASFINAG
Die Unternehmen ASFINAG und ÖBB werden keinen Antrag auf Fortführung des Verfahrens zur Inseratenaffäre einbringen. Das sagten die jeweiligen Sprecher der Unternehmen am Dienstagnachmittag auf Anfrage der APA. „Die ÖBB haben selbst bei der internen Überprüfung der seinerzeitigen Inserate aus dem Jahr 2007/2008 festgestellt, dass diese die damaligen Kommunikationsziele klar unterstützt haben und das Unternehmen in der Öffentlichkeit profitiert hat", begründete ÖBB-Konzernsprecherin Kristin Hanusch-Linser die Entscheidung.
„Demzufolge ist dem finalen Prüfungsergebnis der Staatsanwaltschaft in dieser Causa auch nichts hinzuzufügen.“ ASFINAG-Sprecher Christian Spitaler hielt lediglich fest: „Wir werden keinen Antrag auf Fortführung des Verfahrens einbringen.“
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