Bürokratie frisst halbe Arbeitszeit
Die Arbeit der Lebensmittelaufsichtsorgane wird durch unklare Rechtsvorschriften und zahlreiche Verwaltungsaufgaben erschwert. Zu diesem Schluss kam im Sommer ein Bericht des Rechnungshofes (RH), bei dem besonders die Situation in Salzburg und Vorarlberg unter die Lupe genommen wurde. Doch auch die Datenlage stufte der RH als „mangelhaft“ ein.
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Der RH untersuchte für den Bericht Organisation und Personalausstattung der Aufsichtsbehörden und inwieweit sie ihren Kontroll- und Informationsaufgaben nachkommen. Die Prüfer konzentrierten sich dabei auf Vorarlberg und Salzburg, da die Datenlage in diesen Bundesländern auffällig war - es lagen weder Soll- noch Ist-Daten in aussagekräftiger Form vor. Zudem wurden teilweise zu hohe Überprüfungszahlen an das Gesundheitsministerium übermittelt.
Empfehlungen seit zwei Jahren in der Schublade
Der zentrale Kritikpunkt des RH: Eine Analyse der Tätigkeiten der Lebensmittelaufsichtsorgane ergab, dass aufgrund der zahlreichen Verwaltungsaufgaben im Land Vorarlberg der Außendienstanteil zur Durchführung des Kerngeschäfts (Überprüfungen und Probenziehungen) im Jahr 2011 bei nur 53,1 Prozent der Arbeitszeit lag. Für die Organe in Salzburg waren für das Jahr 2011 mangels detaillierter Zeitaufzeichnung überhaupt keine derartigen Daten verfügbar - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.
Das Problem ist nicht neu: Bereits 2011 wurde eine eigene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Effizienzsteigerung eingerichtet, allerdings wurde den Empfehlungen dem Bericht zufolge bisher nicht Folge geleistet. Auch der geforderten verstärkten Überprüfung von Hochrisikobetrieben durch Spezialisten wurde nicht nachgekommen. „Die Finanzierung eines solchen Bundesamtes war noch nicht geklärt. Schritte zur Umsetzung eines der vorgeschlagenen Modelle erfolgten bisher nicht“, heißt es in dem Bericht.
Anzeigen von Kontrolleuren versanden
Im Untersuchungsjahr 2011 wurden von den Lebensmittelaufsichtsorganen in Salzburg 114 und in Vorarlberg 190 Anzeigen bei Verwaltungsstrafbehörden eingebracht. Die Bezirksverwaltungsbehörden waren dabei gesetzlich verpflichtet, die Landeshauptleute über den Ausgang der anhängigen Strafverfahren zu verständigen. Die Aufsichten in Salzburg und Vorarlberg verfügten laut Bericht dennoch über keine ausreichende Information, welche Strafverfahren eingestellt worden waren.
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