Die ganz persönliche letzte Ruhe
Gestorben wird immer, sagt ein Sprichwort. Und meint auf derbe Art das Geschäft mit dem Tod. Doch die Weise, wie mit den Toten umgegangen wird, ändert sich. Nicht nur geschäftlich. Sondern im ganz persönlichen Umgang. Die Totenbestattung wurde liberalisiert, immer liberaler wird der Umgang mit geliebten Verstorbenen.
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„Tu doch meine Asche in die Eieruhr“, alberte Frank Zander noch in den 1980er Jahren mit schwarzem Brechstangenhumor. Und er machte sich dabei nicht nur ein bisschen über letzten Willen und Verfügungen lustig. Er appellierte an die „adeligen Freunde“ und die „geliebte Elvira“, doch auch dafür, dass er bitte doch nicht in die modrige Familiengruft gelegt werden wollte. Also, keine Erdbestattung mehr. Er antizipierte einen Trend.

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Die Urnenbestattung weckt Wünsche nach liberaleren und damit auch individuelleren Bestattungsformen. Hier ein Bild vom Bundessee-Ufer in der liberaleren Schweiz
Die Hürden beim letzten Willen
Der Umgang mit den Toten, er ist Aufgabe der Hinterbliebenen und mitunter auch sehr große Last für diese. Mit der testamentarischen Verfügung, die Asche in die Eieruhr zu geben, würde man jedenfalls in den meisten Ländern Europas ziemlich in Konflikt geraten. In Deutschland etwa herrscht strikter Friedhofszwang - und zwar nicht nur für die Erdbestattung, sondern auch für die Urnenbestattung.
In Österreich ist man da schon liberaler. Man muss aber genau auf die Landesgesetze zu den Bestattungsordnungen schauen. Denn Leichenbestattung ist in Österreich Ländersache. Am liberalsten ist man im Moment in dieser Hinsicht in der Schweiz, wo man über die Grenzen hinweg für alternative Bestattungsarten wirbt.
Umgang mit den Toten wird individueller
Der Umgang mit den Toten wird individueller, das sagen auch die mit dem Thema beruflich Befassten - etwa Seelsorger und auch Bestatter gegenüber dem ORF - mehr dazu in religion.ORF.at.

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Im Bundesland Salzburg wird mit der Bestattungsmöglichkeit in der freien Natur geworben - mehr dazu in salzburg.ORF.at.
In Deutschland will das Bundesland Bremen nun das Bestattungsrecht ändern. Es werde „privatissimiert“ kommentiert Heribert Prantl von der „Süddeutschen Zeitung“ („SZ“), selbst Rechtsexperte und Katholik. Die bisherige Pflicht, Urnen auf den Friedhöfen zu bestatten, würde damit wegfallen. Der Tote soll, so zitiert Prantl in der Feiertagsausgabe der „SZ“ die Überlegungen, „nicht mehr Eigentum des Staates“ sein. Blickt man in Österreich auf die Rechnung der Bestattung, dann kann von „Eigentum“ ohnedies nicht die Rede sein, denn man mag den Grabstein „besitzen“, die letzte Ruhestätte hat man meist nur auf Zeit „gemietet“.
Die Urne daheim im Regal
In Bremen jedenfalls soll es möglich werden, die Urne eines Verstorbenen bis zu zwei Jahre mit ins Eigenheim zu nehmen. Danach würden die sterblichen Überreste wie bisher bestattet. Doch wer kann garantieren, dass diese Überreste im Eigenheim unversehrt bleiben?
In Österreich handhaben manche Bundesländer ihre Bestattungsordnungen schon jetzt deutlich liberaler als deutsche Bundesländer. In Salzburg etwa umschließt die Urnenbestattung auch den Aspekt der „Naturbestattung“. Im Gesetz heißt es dazu: „Die Asche der eingeäscherten Leiche darf auch auf einer dafür vorgesehenen Fläche eines Friedhofes verstreut oder in einen dort befindlichen ortsfesten Gegenstand eingebracht werden.“ Aber auch: „Außerhalb eines Friedhofes darf die Asche nicht verstreut, jedoch mit Bewilligung des Bürgermeisters in einen festen Gegenstand eingebracht werden. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn sanitätspolizeiliche Bedenken dagegen nicht bestehen und die beabsichtigte Art des Einbringens nicht gegen den öffentlichen Anstand verstößt.“ Und das lässt dann doch Spielraum für andere Bestattungsformen.
Rückkehr in den Kreislauf der Natur
Oft wird im letzten Willen oder in Bestattungsüberlegungen der Gedanke an eine Art Rückeingliederung in den Kreislauf der Natur zum Ausdruck gebracht. In Wien will man das auch im eher klassischen Rahmen etwa mit dem Waldfriedhof innerhalb des Zentralfriedhofes ermöglichen: Hier kann man sich dann aussuchen, wo die Urne begraben werden soll - etwa beim Lieblingsbaum des Verstorbenen.
Johannes Staudacher, Pfarrer und Trauerbegleiter in der Diözese Gurk-Klagenfurt, sieht im Gespräch mit religion.ORF.at die Veränderung von religiösen Ritualen nicht zuletzt als einen Wandel im Glauben insgesamt. Seine Aufgabe als Seelsorger sieht er aber darin, Menschen in ihrem Trauerprozess zu begleiten und nicht, sie zu bevormunden.
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