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Ex-Bankern geht es „ums Prinzip“

All jene Pensionisten und Pensionsberechtigten der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), die lukrative Altverträge haben, wehren sich nun auf dem Rechtsweg gegen einen kürzlich eingeführten Solidarbeitrag.

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Am Freitag brachten rund 1.500 (Ex-)Banker Klage beim Arbeits- und Sozialgericht Wien ein, in der sie sich gegen den Pensionssicherungsbeitrag von 3,3 Prozent wehren, den sie seit Jänner bezahlen müssen, berichten mehrere heimische Medien in ihren Wochenendausgaben. Der Zentralbetriebsrat der OenB organisierte laut „Standard“ die Klage, dabei schlossen die Kläger eine billige Rechtsschutzgruppenversicherung ab.

Die Pensionen von Nationalbankmitarbeitern sind - wie jene bei Sozialversicherung und ORF - seit Jahrzehnten ein auch politisch umstrittenes Thema. Der damalige FPÖ-Chef Jörg Haider begann bereits in den 1980er Jahren, die - meist auf älteren Verträgen beruhenden - hohen Gehälter und Pensionsansprüche, als Privilegien scharf zu geißeln, und sah darin ein Zeichen für Miss- und Freunderlwirtschaft in der Politik. Aktuell sorgt etwa die Pension der Ex-ORF-Chefin und künftigen „wilden Abgeordneten“ Monika Lindner für heftige Diskussionen.

85 Prozent des Letztgehaltes

Rund 1.300 OeNB-Pensionisten verfügen über eine Firmenpension von 85 Prozent ihrer Letztgehälter. 200 noch aktive Banker haben ebenfalls Anspruch auf eine durchschnittliche Pension von 66.800 Euro im Jahr. Die Pensionen sind durch Einzelverträge der Nationalbank mit jedem der Mitarbeiter abgesichert. Deshalb hat die Regierung im zweiten Stabilitätsgesetz einen Pensionssolidarbeitrag für die (Ex-)Banker der Nationalbank beschlossen. Im Monat beläuft sich der Solidarbeitrag auf rund 200 Euro pro Kopf, aufs Jahr gerechnet kommen rund 4,2 Millionen Euro zusammen.

Betriebsrat aufseiten der Pensionisten

Die OeNB-Pensionisten mit Altverträgen haben sich bisher heftig gegen den Solidarbeitrag gewehrt. Die betroffenen Pensionisten halten die Abgabe für verfassungswidrig. Ein vom OeNB-Betriebsrat in Auftrag gegebenes Gutachten soll diese Argumentation untermauern.

Bereits wenige Tage nach Inkrafttreten der Solidarabgaberegelung hatte der „Standard“ im Jänner von Vorbereitungen für die Klage berichtet. Argumentiert wurde bereits damals der Zeitung zufolge, dass die Solidaritätsabgabe verfassungswidrig sei, den Gleichheitsgrundsatz verletze, eine Sondersteuer sei. Zudem würden Eigentums- und Vertrauensschutz verletzt.

Wie OeNB-Betriebsratschef Robert Kocmich gegenüber dem „Standard“ erklärte, gehe es den Pensionisten nicht um die Höhe des Beitrags, die sei „nicht das große Drama“, sondern „ums Prinzip“. Die Kläger hoffen, dass der Fall über das Arbeitsgericht bis zum Verfassungsgerichtshof wandert.

1993 Dienstrecht geändert

Seit 1993 wurden laut OeNB keine Mitarbeiter mehr nach jenem Dienstrecht „DB I“ angestellt, das die lukrativen Pensionen zusichert. Seit 1998 gilt für alle neu angestellten Mitarbeiter die normale ASVG-Regelung zuzüglich einer beitragsfinanzierten Betriebspension. „Dieses um eine Pensionskassenregelung ergänzte Pensionssystem zählt auch in vergleichbaren Einrichtungen und Unternehmen zum Standard“, verlautete die Nationalbank etwa in einer Aussendung im Vorjahr.

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