VfGH setzt ORF-Facebook-Verbot vorläufig außer Kraft
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das durch einen Bundeskommunikationssenat-Bescheid de facto verhängte Facebook-Verbot für den ORF heute vorläufig außer Kraft gesetzt. Das teilte der VfGH in einer Aussendung mit. Der ORF kann bis zur endgültigen VfGH-Entscheidung in der Causa Facebook wieder nutzen.
Der Bundeskommunikationssenat hatte mit einem Bescheid vor einigen Tagen neuerlich ein Facebook-Verbot für den ORF ausgesprochen, diesmal in dem Sinn, dass der ORF mit seiner Nutzung von Facebook gegen das gesetzliche Verbot „ständiger Foren“ verstoße. Der ORF brachte dagegen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein und stellte gleichzeitig einen Antrag auf aufschiebende Wirkung.
Das Höchstgericht hat nun beschlossen, der ORF-Beschwerde aufschiebende Wirkung zu gewähren. Der ORF habe ausführlich und nachvollziehbar begründet, warum die mit dem Bescheid verbundene sofortige Einstellung der Facebook-Seiten ein „unverhältnismäßiger Nachteil“ sei. Zwingende öffentliche Interessen stünden aus Sicht des Verfassungsgerichtshofs der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen, hieß es in einer Aussendung.