ORF-Facebook-Präsenz neuerlich verboten

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Der Bundeskommunikationssenat (BKS) verbietet dem ORF neuerlich dessen Facebook-Präsenz. In einem neuen Bescheid, der auf dem Spruch des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) basiert, wonach das ORF-Gesetz in Sachen Social-Media-Verbot verfassungswidrig sei, verbiete der BKS nun de facto neuerlich die normale Nutzung Sozialer Netzwerke. Das VfGH-Ergebnis werde so konterkariert, hieß es dazu aus dem ORF.

Verstoß gegen ständige Foren

Demnach argumentiert der BKS, dass der ORF auf Facebook gegen das gesetzliche Verbot ständiger Foren verstoße. Die Posting- und Interaktionsmöglichkeit für User in Facebook und anderen Sozialen Netzwerken ist jedoch integraler Bestandteil dieser Angebote. Insofern läuft das vom BKS ausgesprochene "Forenverbot“ faktisch auf ein abermaliges Verbot der Nutzung Sozialer Netzwerke für den ORF hinaus.

Wrabetz „fassungslos“

„Ich bin fassungslos, wie der BKS das Facebook-Verbot ‚durch die Hintertüre‘ wieder einführt und die normale Nutzung Sozialer Netzwerke untersagt“, so ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz in einer ersten Reaktion gegenüber der APA. „Wir werden diesen beispiellosen Eingriff in die Meinungsfreiheit selbstverständlich auch diesmal nicht hinnehmen.“

Der ORF werde wie bisher dem Bescheid Folge leisten, hieß es weiters aus dem öffentlich-rechtlichen Sender. Selbstverständlich würden wieder alle Rechtsmittel - in Form der Anrufung der Höchstgerichte und der Beantragung aufschiebender Wirkung - ergriffen.

ORF-Journalisten gegen Verbot

Als völlig absurd bezeichnete der ORF-Redakteursrat die Entscheidung. Für alle, an denen die Entwicklung auf dem Mediensektor der vergangenen Jahre nicht völlig vorübergegangen ist, müsse klar sein, dass Soziale Medien für jedes Medienunternehmen wesentlich seien und ihre Bedeutung noch steigen werde. Das Forenverbot durch den BKS sei de facto ein Verbot dieser neuen Medien für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich, hieß es in einer Aussendung.