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„Mein großes Problem“

Der Lobbyist Peter Hochegger reagierte auf die über ihn verhängten zweieinhalb Jahre unbedingter Haft unmittelbar nach der Urteilsverkündung betont gelassen. Sein Verteidiger meldet Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Vor Journalisten stellte Hochegger seine Sicht der Dinge dar: Demnach ist der Kronzeuge Gernot Schieszler „mein großes Problem“.

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Vor dem Gerichtssaal betonte Hochegger nach dem in den Nachtstunden gefällten Urteil, das Gericht habe nicht ihm, sondern dem Kronzeugen Schieszler geglaubt. Dieser sei in Wahrheit aber „der Haupttäter gewesen“. „Ich habe das große Problem, dass man den Kronzeugen schützt“, meinte Hochegger. Tatsache sei, dass er, Hochegger, „in diese ganze Geschichte nicht involviert war“. Die Verurteilung habe er „mit Gleichmut hingenommen. Es ist so, ich kann es nicht ändern.“ Er werde sich „jetzt mal zurückziehen und entspannen“, meinte der Lobbyist noch.

Hochegger hatte im Prozess jede Verantwortung in der Causa bestritten. Er argumentierte, angesichts der Freundschaft zwischen dem Ex-BZÖ-Abgeordneten Klaus Wittauer und dem für die Zahlungen zuständigen damaligen Telekom-Austria-Manager und nunmehrigen Kronzeugen Gernot Schieszler wäre seine Vermittlungstätigkeit sogar hinderlich gewesen. Zumal sein Verhältnis zu Blau-Orange „extrem gestört“ gewesen sei.

BZÖ-Anwalt: „Verstehe Urteil nicht“

Rechtsmittel gegen die vom Gericht ausgesprochene Abschöpfung in Höhe von 960.000 Euro legte auch das BZÖ ein, „und wir werden die Berufung gewinnen“, zeigte sich der Rechtsvertreter der Orangen, Alexander Scheer, zuversichtlich. „Ich verstehe das Urteil nicht“, betonte der Anwalt. Selbst der Staatsanwalt habe am Ende des Verfahrens nur noch eine abzuschöpfende Summe von knapp 746.000 Euro begehrt.

Das Gericht war bei seiner Entscheidung daran allerdings nicht gebunden, und der Schöffensenat zeigte sich überzeugt, dass die gesamten 960.000 Euro, die in mehreren Tranchen zunächst an die zwei BZÖ-nahen Agenturen von Kurt S. und der bereits im August zu 20 Monaten bedingt verurteilten Tina H. geflossen waren, vom BZÖ zur Bestreitung des Nationalratswahlkampfs im Herbst 2006 verwendet wurden.

Auf die Frage, wie sehr dem BZÖ das gemäß dem erstinstanzlichen Urteil zu zahlende Geld - immerhin knapp ein Viertel des aktuellen Wahlkampfbudgets von vier Mio. Euro - abgehen werde, erwiderte Scheer: „Es ist unangenehm, dass es fehlt.“ Die Strafzahlung sei aber „eingeplant“ und „bereits rückgestellt“ und werde - sollte das Urteil Rechtskraft erlangen - „treuhändisch erledigt“ werden.

Die Expertise der Gutachter

Nach Abschluss der Zeugenbefragungen hatten am letzten Prozesstag auch die beiden Gutachter ihre Expertise vorgelegt. Der Buchsachverständige Matthias Kopetzky rechnete dabei vor, dass aus seiner Sicht zumindest 920.000 Euro von der Telekom Austria (TA) in Richtung BZÖ flossen - genauer: an die von der Partei mit dem Wahlkampf betraute Agentur von Kurt S. Dieser erhielt 720.000 Euro über teilweise falsch datierte Rechnungen und Belege direkt von der TA, weitere 200.000 Euro flossen als Restmittel aus der - nach ihrem kurz vor der Wahl erfolgten Parteiaustritt - abgesagten Kampagne der Ex-BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger an die Parteiagentur.

Vermittelt wurden die verdeckten Parteispenden laut Anklage von Hochegger und Wittauer. Letzterer hatte sich bereits zu Prozessbeginn schuldig bekannt und 20.000 Euro plus Zinsen zurückgezahlt. Am Freitag akzeptierte Wittauer zusätzlich eine Schadenersatzzahlung von 100.000 Euro.

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