Deutsches Urteil schränkt Mahngebühren bei Filesharing ein

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Es drohen hohe Abmahngebühren, wenn man ohne auf das Copyright zu achten, Bilder, Videos und Musik im Internet tauscht oder illegal herunterlädt. Anwaltskanzleien heben für Urheberrechtsverletzungen oftmals bis zu mehrere tausend Euro ein.

In Deutschland gibt es nun allerdings ein Gerichtsurteil, das überzogenen Abmahngebühren einen Riegel vorschiebt: Für Privatpersonen sollen sie auf rund 150 Euro begrenzt werden. Wie sieht die Situation in Österreich aus? Und könnte das deutsche Urteil auch Auswirkungen auf die Gesetzeslage hierzulande haben?

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