Pädophilie war bekannt

Bahnbrechende Entwicklungen können sich nun ehemalige Opfer von Missbrauch in klösterlichen Internaten erwarten. Laut jüngstem OGH-Entscheid dürfen sie damit rechnen, dass die Verjährungsfrist erst viel später zu laufen beginnt, nämlich ab der Kenntnis, dass das Kloster als Schädiger wider besseres Wissen einen Pädophilen zum Internatsleiter bestellte. Viele Missbrauchsopfer bekommen dadurch die Möglichkeit, auch noch Jahrzehnte nach den Übergriffen gerichtlich Schadenersatz vom Kloster zu fordern.

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