Lehrerdienstrecht: Alle Lehrer werden Professor
Das geplante neue Lehrerdienstrecht macht alle künftig neu eintretende Pädagogen zu Professoren - zumindest von der Verwendungsbezeichnung her. Das sieht der Entwurf der in Begutachtung befindlichen „Dienstrechtsnovelle 2013 - Pädagogischer Dienst“ vor. Bisher war der „Professor“ bzw. die „Professorin“ den Lehrern an höheren Schulen vorbehalten.
Ursprünglich war der „Professor“ als Amtstitel sogar nur pragmatisierten Lehrern an höheren Schulen vorbehalten. Seit 2006 führen auch Vertragslehrer an höheren Schulen den „Professor“ als Verwendungsbezeichnung.
Im künftigen Dienstrecht, das nur noch Vertragslehrer vorsieht, ist der Professor als einheitliche Verwendungsbezeichnung für alle Pädagogen geplant. Damit wird nachvollzogen, dass es für alle Lehrer - egal an welcher Schulform sie unterrichten - auch ein einheitliches Dienstrecht gibt.
Beschluss vor Wahl unwahrscheinlich
Die Regierung schickte das neue Lehrerdienstrecht heute in die gesetzliche Begutachtung. Manche Lehrervertreter drohen deshalb schon mit Streik. Das Ganze könnte aber ein Sturm im Wasserglas sein, denn der Parlamentsexperte Werner Zögernitz meint, dass es sich möglicherweise gar nicht ausgeht, dieses Gesetz noch vor der Wahl zu beschließen.
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BZÖ will SPÖ/ÖVP auf Probe stellen
BZÖ-Chef Josef Bucher will die Regierungsparteien zum Lehrerdienstrecht in die Pflicht nehmen und noch im Sommer eine Sondersitzung im Parlament beantragen. Bucher hegt nämlich den Verdacht, dass rot und schwarz in Wahrheit gar kein neues Lehrerdienstrecht wollen und deshalb das Gesetz bewusst nicht vor der Wahl beschließen.
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