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Illegale Parteispenden an FPÖ und BZÖ?

Im Wiener Straflandesgericht hat am 22. Mai der zweite Prozess im Korruptionsskandal um die Telekom Austria (TA) rund um Parteienfinanzierung zur Zeit der schwarz-blauen Koalition 2004 begonnen. Im Zentrum steht eine 600.000-Euro-Zahlung an die Werbeagentur Gernot Rumpolds, der für die FPÖ damals Wahlkämpfe organisierte. Eine Chronologie der Ereignisse:

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22. Mai: Der Prozess beginnt. Rumpold und vier Mitangeklagten drohen im Verfahren ein bis zehn Jahre Haft. Der wegen Untreue angeklagte Ex-TA-Vorstand Rudolf Fischer und der ehemalige Prokurist Michael G., der laut Anklage Scheingeschäfte mit der FPÖ-nahen Agentur Rumpolds eingefädelt haben soll, bekennen sich teilschuldig.

23. Mai: Der zweite Prozesstag bringt Rumpold teilweise in Erklärungsnot. Rumpold, der wegen Beitrags zur Untreue und falscher Zeugenaussage im U-Ausschuss angeklagt ist, bekennt sich nicht schuldig. Die angeblich existierenden vier „Endkonzepte“, für die er von der TA kurz vor der EU-Wahl 2004 600.000 Euro bekommen hat, sind allerdings nicht auffindbar.

10. Juni: Nach zwei Prozesstagen im Mai wird das Verfahren fortgesetzt. Die ersten Zeugenbefragungen tragen wenig zur Entlastung Rumpolds bei. Rumpolds Ex-Frau Erika Daniel, eine zentrale Zeugin im Verfahren, sagt aus gesundheitlichen Gründen ab.

11. Juni: Auch am zweiten Prozesstag im Juni fallen für Rumpold unangenehme Aussagen. Er wird von der Finanzprüferin seiner Firmen belastet. Sie sagt aus, dass es für die 600.000 Euro, die Rumpold von der TA bekommen hat, keine für sie nachvollziehbaren Leistungen gegeben habe. Die Betriebsprüferin bestätigt zudem, dass Rumpold selbst einen Zusammenhang zwischen dem TA-Geld und seinen Geschäftsbeziehungen mit der FPÖ hergestellt hat.

13. Juni: Die vorerst letzten Zeugenbefragungen richten sich tendenziell gegen die Angeklagten. Ex-TA-Vorstand Gernot Schieszler, der in mehren TA-Verfahren als Kronzeuge auftritt, bestätigt bei seiner Befragung die Annahme der Anklage, wonach die TA im Jahr 2004 Rumpold 600.000 Euro gezahlt habe, damit das Geld in Richtung FPÖ fließt. Sinn des Geschäfts zwischen der staatlichen TA und Rumpold sei es gewesen, „die Regierungspartei FPÖ gutzustimmen“, sagt Schieszler.

14. Juni: Nachdem er entscheidet, die Zahlungsflüsse zwischen Rumpold und der FPÖ seit dem Jahr 2003 untersuchen zu lassen, legt der Wiener TA-Richter Michael Tolstiuk eine knapp fünfwöchige Verhandlungspause ein. Am 18. Juli soll das „TA IV“-Verfahren um eine angeblich verdeckte Parteispende an das BZÖ starten, das im Jahr 2006 von der TA insgesamt knapp 940.000 Euro erhalten haben soll.

18. Juli: Kurz nach 9.30 Uhr beginnt der TA-BZÖ-Prozess. Erstmals muss der Lobbyist Peter Hochegger als Angeklagter im Großen Schwurgerichtssaal erscheinen. Insgesamt sind in diesem Verfahren sieben Personen, großteils wegen Untreue, angeklagt.

23. Juli: Das Gericht schließt die Einvernahme der sieben Angeklagten ab. Wie schon in den Tagen zuvor bemühen sie sich, ihre eigene Rolle kleinzuhalten und die anderen Beschuldigten zu belasten.

31. Juli: Aus dem aktualisierten Prozessfahrplan der Justiz geht hervor, dass das Urteil im FPÖ-Komplex für 9. August erwartet wird. Der Prozess soll am 5. August fortgesetzt werden.

5. August 2013: Die beiden - vorübergehend zusammengelegten - TA-Prozesse werden fortgesetzt. Im BZÖ-Komplex gibt es ein erstes Urteil. Die Werberin Tina H., die vom Sprecher der damaligen BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, für den Vorzugsstimmenwahlkampf der später aus der Partei ausgetretenen Politikerin engagiert wurde, wird wegen Untreue als Beteiligte zu 20 Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

6. August: Die Befragung Schieszlers dauert länger als geplant. Wie schon im Ermittlungsverfahren belastet der Kronzeuge Hochegger. Dessen Anwalt zieht daraufhin die Glaubwürdigkeit des Ex-Managers in Zweifel. Die Befragung im nicht klimatisierten und mit fast 32 Grad brütend heißen Schwurgerichtssaal zieht sich über mehr als sechs Stunden - entsprechend aufgeheizt ist zwischenzeitlich die Stimmung.

7. August: Der BZÖ-TA-Prozess befasst sich mit komplexen Regulierungsfragen auf dem Telefonmarkt. Geladen ist TA-Rechtsexperte Martin Fröhlich, der Auskunft zu einer von der TA damals angestrebten Änderung der „Universaldienstverordnung“ geben soll. Schieszler hatte angegeben, dass die Änderung der TA zehn Mio. Euro jährlich gebracht hätte - was Fröhlich im Zeugenstand aber dementiert.

8. August: Mit einem für Rumpold durchaus vernichtenden Gutachten wird der TA-FPÖ-Prozess fortgesetzt. Der gerichtlich beeidete Sachverständige für Medienwesen, Wirtschaftswerbung und Marketing setzt den Wert der insgesamt vier Konzepte, die Rumpold der TA zukommen ließ, meilenweit unter den 600.000 Euro an, die Rumpolds Agentur mediaConnection 2004 dafür erhalten hat. Drei der vier Konzepte sind laut Gutachter „Blindgänger“, die „auf Risiko“ bzw. „auf Halde“ produziert worden seien.

9. August: Mit vier Schuldsprüchen endet der Prozess in erster Instanz: Wegen Untreue werden Rumpold zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe, Fischer zu drei Jahren - davon sechs Monate unbedingt - und G. zu 30 Monaten - davon drei Monate unbedingt - verurteilt. Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer Arno Eccher erhält wegen falscher Zeugenaussage im parlamentarischen U-Ausschuss fünf Monate bedingt. Vom Vorwurf der Untreues werden er und der frühere FPÖ-Finanzreferent Detlev Neudeck freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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