Höchstgericht: „Unsachliche“ Argumente

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) übt Kritik an einer Entscheidung der Linzer Außenstelle des Asylgerichtshofs. Das berichtete der „Standard“. Laut einem der Zeitung vorliegenden Entscheid habe das Asylgericht bei der Entscheidung über Asyl für einen seit 2001 durchgehend in Österreich lebenden Armenier sein Erkenntnis mit „unsachlichen“ Begründungen untermauert, etwa, als man die negative Integrationsperspektive des Betroffenen mit dem Hinweis untermauerte, dass der Mann im Fall persönlicher Schicksalsschläge wieder mit Schlepperbanden in Kontakt kommen könnte. Für Asylexpertin Nadja Lorenz sind solche Aussagen kein Einzelfall.

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