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Auch die Briefwahlstimme hat es eilig

Neuerungen gibt es durch die Wahlrechtsreform, die bei dieser Nationalratswahl wirksam wird, bei der Briefwahl. Briefwahlstimmen müssen diesmal bis Wahlschluss bei der Wahlbehörde eingelangt sein. Damit will man die Möglichkeit eines Taktierens bei der Briefwahl endgültig ausschließen.

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Bisher mussten Briefwahlstimmen erst am achten Tag nach dem Wahltag bei der Wahlbehörde einlangen. Angesichts dieser Frist konnte eine erst nach Bekanntwerden des vorläufigen Wahlergebnisses erfolgende Stimmabgabe - auch wenn das eigentlich nicht erlaubt war - nicht völlig ausgeschlossen werden.

Muss bis 17.00 Uhr am Wahltag einlangen

Das Wahlrechtsänderungsgesetz sieht nunmehr vor, dass die mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen spätestens am Wahltag um 17.00 Uhr, also zum Zeitpunkt des Schließens der letzten Wahllokale, bei der Wahlbehörde eingelangt sein müssen. Beantragt werden können Wahlkarten schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis der Antragsteller bzw. die Antragstellerin eingetragen ist. Die Identität ist entweder bei der Antragstellung oder bei der Zustellung nachzuweisen.

Nur persönliche Zustellung

Bewohnern von Pflegeheimen darf eine Wahlkarte nur persönlich zugestellt werden. Wird eine Wahlkarte durch Boten überbracht, darf diese von ihm nicht sofort wieder mitgenommen werden.

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