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U-Ausschuss ortete schwere Fehler

Seit 2006 ist der Nürnberger Gustl Mollath in der Psychiatrie gesessen - und hat seitdem für seine Freilassung gekämpft. Nachfolgend eine von der dpa zusammengestellte Chronologie des Falles:

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November 2002: Mollath wird von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im August 2001 mindestens 20-mal geschlagen haben. Außerdem habe er sie gebissen, getreten und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Mollath bestreitet die Vorwürfe.

Mai 2003: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

September 2003: Die Hauptverhandlung beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg. Ein Gutachter attestiert Mollath gravierende psychische Störungen und ein „paranoides Gedankensystem“.

Dezember 2003: Mollath erstattet Strafanzeige gegen seine Frau, die als Vermögensberaterin bei der HypoVereinsbank (HVB) arbeitet, weitere Mitarbeiter und 24 Kunden der Bank. Vorwurf: Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäfte. Die Anzeige wird später von der Staatsanwaltschaft abgelegt, weil die Angaben zu unkonkret seien.

August 2006: Ein Gutachter bescheinigt Mollath eine wahnhafte psychische Störung und paranoide Symptome. Das Landgericht Nürnberg spricht ihn wegen Schuldunfähigkeit frei, ordnet aber seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Februar 2007: Der deutsche Bundesgerichtshof verwirft Mollaths Berufung.

März 2012: Die bayrische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt im Landtag, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei „weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen“. Seine Vorwürfe hätten keinen begründeten Anfangsverdacht ergeben.

November: Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003 wird publik. Danach traf ein Teil von Mollaths Vorwürfen zu. Die Freien Wähler fordern Merks Rücktritt und einen Untersuchungsausschuss.

30. November: Merk will den Fall Mollath komplett neu aufrollen lassen und ordnet einen Wiederaufnahmeantrag wegen möglicher Befangenheit eines Richters an.

18. März 2013: Die Staatsanwaltschaft beantragt die Wiederaufnahme wegen Tatsachen, die dem Gericht bei der Verurteilung 2006 noch nicht bekannt gewesen seien. Entscheiden muss das Landgericht Regensburg.

26. April: Im bayrischen Landtag tritt der Untersuchungsausschuss zusammen, der den Fall durchleuchten soll.

28. Mai: Das Landgericht Regensburg lehnt eine Entscheidung über Mollaths Unterbringung vor Prüfung des Wiederaufnahmeantrags ab.

9. Juli: Der Untersuchungsausschusses geht zu Ende. SPD, Grüne und Freie Wähler bescheinigen Merk und den Ermittlern schwere Fehler und verlangen die Entlassung der Ministerin. CSU und FDP sehen keine Fehler bei Merk.

22. Juli: Nach dem Landgericht Regensburg weist auch das Oberlandesgericht Nürnberg einen Befangenheitsantrag von Mollaths Anwalt gegen einen Richter ab.

24. Juli: Das Landgericht Regensburg weist die Anträge zur Wiederaufnahme des Mollath-Prozesses zurück.

6. August: Das Oberlandesgericht Nürnberg hebt die Regensburger Entscheidung auf. Das Gericht ordnet die Wiederaufnahme des Strafverfahrens sowie die sofortige Freilassung Mollaths an.

5. September: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gibt einer Beschwerde Mollaths statt. Seine Unterbringung in der Psychiatrie war demnach seit 2011 verfassungswidrig.

12. Dezember: Das Landgericht Regensburg kündigt an, dass es Mollath erneut psychiatrisch begutachten lassen will. Mollath lässt über seinen Anwalt mitteilen, dass er das ablehnt.

19. Dezember: Das Landgericht Regensburg teilt mit, dass das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath am 7. Juli 2014 beginnt.

7. Juli 2014: Der neue Prozess in Regensburg beginnt.

23. Juli: Die beiden Verteidiger Mollaths legen nach Unstimmigkeiten mit dem Nürnberger ihr Mandat nieder. Das Gericht bestimmt sie zu Pflichtverteidigern.

8. August: Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer einen Freispruch für Mollath, ist aber von der Schuld des 57-Jährigen überzeugt. Die Verteidigung verlangt einen Freispruch „ohne Wenn und Aber“. Mollath selbst sagt, er habe die Taten nicht begangen.

14. August: Mollath wird vor dem Landgerichts Regensburg freigesprochen. Nach dem Urteil gibt es keine Hinweise auf eine Geisteserkrankung Mollaths. Damit stellte die Vorsitzende Richterin Elke Escher fest, dass der Nürnberger zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß. Sie ordnete eine Entschädigung für die gesamte Zeit der Unterbringung an. Das Gericht hielt den 57-Jährigen gleichwohl für schuldig, seine frühere Frau misshandelt zu haben.