VfGH: „Unverhältnismäßig“
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Facebook-Verbot für den ORF aufgehoben. Das im ORF-Gesetz verankerte Verbot verstoße gegen die Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit, begründete VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Freitag die Entscheidung. Zudem sei es unverhältnismäßig. Der ORF könne sich aufgrund dieser Entscheidung in Sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter frei bewegen. ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz begrüßte die Entscheidung als „Meilenstein“.
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