Kritik an vom Bundesheer finanzierten Unilehrgang
Der Generalstab des Bundesheeres hat sich trotz interner Kritik für 500.000 Euro laut Informationen der APA einen Doktorlehrgang an der Universität Wien gekauft.
An der Landesverteidigungsakademie wird jedes dritte Jahr ein Generalstabslehrgang ausgebildet. Beginnend mit dem heurigen 19. Lehrgang sollen die Absolventen die Möglichkeit erhalten, an der Uni Wien den Doktortitel zu erwerben. Die Akademie hat dafür mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Wien um 500.000 Euro pro Jahr einen PhD-Lehrgang („Doctor of Philosophy“) vereinbart.
„Anschluss an akademische Welt“
Offiziell verteidigte das Ressort auf APA-Anfrage den Lehrgang damit, dass man „in der akademischen Welt den Anschluss erhalten und Expertise erlangen“ wolle. Die Kosten gehen demnach hauptsächlich für Personal an der Universität drauf. Finanziert werden aber auch Symposien, Kongresse, Publikationsaufwendungen, Materialkosten und dergleichen.
Bei den Kontrollstellen des Ministeriums stieß dieser Vorgang auf Ablehnung, man zweifelte sowohl Sinnhaftigkeit als auch Rechtskonformität dieser Kooperation zwischen Uni und Militär an, wie aus der APA vorliegenden Unterlagen hervorgehen.
„Nicht rechtskonform“
Die Gruppe „Rechtswesen und Legislativer Dienst“ im Verteidigungsministerium sprach demnach wörtlich von eine „Querfinanzierung von Universitäten durch den Bund“, die grundsätzlich „nicht rechtskonform“ sei. Auch die Gruppe „Revision“ äußerte Zweifel an der „Zweckmäßigkeit des Vorhabens“.
Es sei weder erkennbar, „welche langfristige Zielsetzung verfolgt wird“, noch wie der Doctor of Philosophy „nutzbringend in eine Durchschnittslaufbahn eingebracht werden kann“. Die Kooperation ist laut Ministerium mit 2019 befristet, 2016 soll eine Evaluierung über ein allfälliges Fortführen stattfinden.
Uni Wien verteidigt Doktoratsprogramm
Abends verteidigte auch die Universität Wien den Doktoratslehrgang. Die Universität sei froh darüber, auch von anderen Ministerien und staatlichen Einrichtungen Unterstützung zu erhalten und gehe „selbstverständlich davon aus, dass entsprechende Verträge vonseiten der Partner inhaltlich und rechtlich geprüft“ seien.
Das Doktoratsprogramm „Interdisciplinary Legal Studies“ sei allgemein zugänglich, gerade auch für Nichtjuristen. „Die Personalauswahl, sowie selbstverständlich die Beurteilung etwaiger Dissertationen, ist Angelegenheit der Universität Wien,“ hieß es weiter.